Urlaubspannen
Wie Sie an Ihr Recht kommen
Fachfrau bei FFH
Am Donnerstag-Vormittag war Nina Heinemann von holidaycheck.de zu Gast bei HIT RADIO FFH.
Wir kennen Deutschlands bekannteste Hotel-Testerin aus dem Fernsehen. Die Holiday-Checkerin hat den ganzen Vormittag eure Fragen rund ums Thema Urlaub und Pannen beantwortet. Heruntergekommenes Hotelzimmer? Mieses Essen? Schlechtes Personal? Nina weiß, was zu tun ist!
Tipps
Was mache ich, wenn bei einer Pauschalreise das Hotel eine Vollkatastrophe ist?
Sofort bei der Reiseleitung melden. Wenn es keine gibt oder sie nicht erreichbar ist, dann direkt beim Reiseveranstalter in Deutschland anrufen und die Probleme schildern. Bei Reisemängeln ist der Hotelmanager oder Rezeptionist der falsche Ansprechpartner.
Muss ich dann im gebuchten Hotel bleiben, oder steht mir dann ein besseres anderes zu?
Wenn es gravierende Mängel sind und es dadurch nicht mehr zumutbar ist im Hotel zu bleiben, dann muss mir der Reiseveranstalter ein anderes Hotel zur Verfügung stellen. Die Umbuchung ist für mich kostenlos!
Wann bedeutet denn für mich nicht mehr zumutbar?
Wenn es total verdreckt ist, zum Beispiel 20 Kakerlaken im Zimmer rumlaufen.
Wenn zugesagte Ausstattungsmerkmale nicht vorhanden sind: beispielsweise gibt es nicht wie versprochen einen Pool und es ist sehr heiß oder es gibt nicht wie angegeben eine Klimaanlage oder Sie kriegen trotz Buchung mit Halbpension kein Essen, weil die Hotelküche zu ist, oder die zugesagte Kinderbetreuung fehlt (die Betreuung solltn allerdings nochmal im Katalog überprüft werden, wie dort die Reise versprochen, ausgeschrieben worden ist).
Welche Entschädigung muss mir der Reiseveranstalter zahlen?
Das ist im Einzelfall unterschiedlich, geht bei 5% des Reisepreises bei Kleinigkeiten los bis hin zu 100%iger Erstattung, dann wenn der ganze Urlaub nichts mehr wert ist, von morgens bis abends zum Beispiel Baulärm zu hören ist. In dem Fall steht mir neben der Erstattung auch noch ein Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude zu.
Hängt das vom Reiseland ab?
Eigentlich nicht, aber man muss landestypische Besonderheiten berücksichtigen. Neulich hatte ein Türkeiurlauber geklagt, weil in seinem Hotel ständig Gebetsrufe von einem Minerett zu hören waren und das hat ihn gestört. Die Klage wurde aber abgewiesen, weil sowas einfach zum Land dazu gehört.
Welche Beweismittel brauche ich denn, um so eine Entschädigung zu bekommen?
Beweisen ist wichtig – ein Reklamationsprotokoll ist da sehr hilfreich, wenn es geht vom Reiseleiter unterschrieben. Fotos machen, vielleicht ein Video drehen. Und unbedingt Namen von neutralen Zeugen von anderen Mitreisenden notieren – also nicht die eigene Familie hernehmen. Wenn es dann doch zum Prozeß kommen sollte, kann man die mit in den Gerichtssaal nehmen. Fotos von Iphones zählen natürlich auch.
Eine Übersicht zu sämtlichen möglichen Reisemängeln bietet die "Frankfurter Tabelle". Die Tabelle zeigt, welche eventuellen Preisminderungen, bei entsprechenden Mängeln, möglich sind. Die Aufstellung wurde vom Landesgericht Frankfurt erstellt, hat aber keine Rechtsfunktion. Sie bietet jedoch eine Richtlinie, an der sich geschädigte Urlauber orientieren können.











