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FFH-Stichprobe: Diese Coronaregeln gelten in hessischen Unternehmen

FFH-Stichprobe - Weiter Corona-Regeln in vielen Firmen

© dpa

Am Eingang eines Kaufhauses wird auf die Maskenpflicht beim Betreten hingewiesen. In Hessen gilt weiterhin in vielen Unternehmen eine Maskenpflicht. Das zeigt unsere FFH-Stichprobe (Symbolbild).

Viele Corona-Regeln sind mittlerweile offiziell abgeschafft - von Personen-Begrenzungen bis hin zur flächendeckenden Maskenpflicht. Allerdings heißt das nicht, dass man keine Corona-Maßnahmen auf das eigene Geschäft oder Unternehmen anwenden darf. Hierbei gilt das Hausrecht.

Viele Unternehmen bei uns in Hessen setzen deshalb beim Thema "Corona" nach wie vor auf Sicherheit - das hat eine FFH-Stichprobe gezeigt. So werden Mitarbeiter oft noch zu regelmäßigen Tests verpflichtet oder es gilt weiterhin eine Maskenpflicht auf dem Gang. Präsenzmeetings sind vielerorts wieder erlaubt - man achtet aber wie bei der Software AG in Darmstadt und dem Klinikum Werra-Meißner darauf, dass die Runden nicht allzu groß sind.

Beim Automobilentwickler EDAG in Fulda sind die Corona-Regeln dagegen inzwischen Geschichte - das hat Finanzvorstand Holger Merz auf FFH-Nachfrage bestätigt.

Nordhessen

Beim Klinikum Werra-Meißner mit Krankenhäusern in Eschwege und Witzenhausen gilt auch für das Verwaltungspersonal weiter eine strenge Maskenpflicht (FFP2) - nur wer im Einzelbüro sitzt, darf die Maske abnehmen, heißt es auf FFH-Anfrage vom Klinikum. Auch die Testpflicht besteht weiter. Geimpfte und Genesene müssen sich zwei Mal pro Woche testen, Ungeimpfte sogar an jedem Arbeitstag.

Homeoffice ist in bestimmten Bereichen möglich, aber nicht vorgeschrieben. "Meetings finden nur in kleinem Rahmen statt", sagt Sprecher Florian Künemund. "Bei größeren Personenzahlen wird auf Video-Konferenzen ausgewichen." Firmenevents gibt es aktuell noch nicht.     

Für die rund 16.000 Beschäftigten beim Volkswagen-Werk in Baunatal gilt auch weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht. Die gelte vorrangig in den Bereichen, wo man sich besonders nahe kommt - etwa in Fahrstühlen, Pausenräumen oder bei der gleichzeitigen Nutzung von Fahrzeugen, so Werks-Sprecher Heiko Hillwig zu FFH.

Jeder anwesende Mitarbeiter erhält zudem zwei Selbsttests pro Woche. "Dieses Angebot wird sehr gut genutzt", so Hillwig. Bei Meetings dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Beschäftigte, deren Arbeitsaufgabe mobile Arbeit erlaubt, können zudem wöchentlich bis zu vier Tage in zuhause arbeiten.

Osthessen

Der Fensterbauer Juchheim-Börner in Fulda setzt weiter auf eine Maskenpflicht im öffentlichen Bereich des Unternehmens, also auf Gängen oder in der Kaffeeküche. Ansonsten habe man überall dafür gesorgt, dass Abstände eingehalten werden beziehungsweise Trennwände vor direktem Kontakt zu Kollegen schützen, sagte uns ein Sprecher. Große Präsenzmeetings würden noch nicht abgehalten. Verpflichtende Corona-Tests gebe es dagegen nicht mehr. Mitarbeiter die sich testen wollten, könnten dies aber tun.

Anders sieht das beim Automobilentwickler EDAG in Fulda aus. Hier entfallen an diesem Montag alle Corona-Regeln, hat uns Finanzvorstand Holger Merz gesagt.

Finanzvorstand Merz: Automobilzulieferer EDAG schafft Corona-Regeln ab

Merz im FFH-Interview: Corona-Regeln beim Automobilzulieferer EDAG nicht mehr nötig

© HIT RADIO FFH

Südhessen

Bei der Firma Merck in Südhessen, sagte uns eine Sprecherin: "Der Schutz der Gesundheit unserer Mitarbeitenden sowie die Sicherung unserer Produktion und kritischen Infrastruktur haben für uns weiterhin die höchste Priorität." Dementsprechend setzt man bei Merck weiterhin auf eine flächendeckende Maskenpflicht. Auf dem gesamten Werksgelände müsse eine medizinische- oder FFP2-Maske getragen werden.

Den Arbeitsort können die Beschäftigten bereits seit 2013 recht frei wählen. Seitdem gibt es das "mywork@merck"-Arbeitsmodell. Mit dessen Hilfe sollen die Mitarbeiter Arbeitsort und Arbeitszeit flexibel an ihre Lebenssituation anpassen können. Besprechungen werden soweit möglich auch digital abgehalten und die Firma betreibt ein eigenes Testzentrum.

Ähnlich sieht es bei Software AG in Darmstadt aus. Hier können die Mitarbeitenden derzeit noch auf freiwilliger Basis an den Arbeitsplatz zurückkehren. Auch Corona-Tests werden weiterhin zur Verfügung gestellt und außerhalb des eigenen Arbeitsplatzes muss im Gebäude weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Präsenzmeetings sind bei der Software AG allerdings wieder erlaubt und auch Firmenevents unter gewissen Voraussetzungen möglich.

Rhein-Main

Beim ADAC wird ebenfalls weiterhin Homeoffice angeboten, wenn es möglich ist. Kostenlose Tests werden gestellt, die Ergebnisse der Tests in Listen eingetragen und 14 Tage aufbewahrt. Alle Meetings finden in virtueller Form statt.

Auch bei Hassia in Bad Vilbel ist man weiterhin vorsichtig. Die Büros sind nicht voll belegt und in der Produktion gelten weiterhin die Maskenpflicht und Abstandsregeln. Allerdings sagte uns ein Sprecher: "Wir können die Flaschen nicht aus dem Home-Office befüllen". Masken und Tests werden vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.

Bei Elektro Käss in Offenbach hingegen ist die Arbeit aus dem Homeoffice nicht durchsetzbar. Trotzdem werden die Kunden im Geschäft weiterhin gebeten ihre Maske zu tragen, im Büro hätten sich ohnehin alle an das Tragen einer Maske gewöhnt und auch für die Monteure gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Betriebsfeiern finden noch nicht statt und im Unternehmen werden stichprobenartige Tests durchgeführt.

Mittelhessen

Bei Bosch in Wetzlar gilt weiterhin ein Großteil der Corona-Regeln. Ein Sprecher sagte uns: "Bosch Thermotechnik ist ein vorsichtiges Unternehmen und setzt die Sicherheit der Mitarbeiter an erste Stelle, deshalb gelten weiter die Basis-Schutzmaßnahmen". In Großraumbüros sprechen die Kollegen sich ab, damit nicht zu viele gleichzeitig anwesend sind.

Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht ist aufgehoben, mobiles Arbeiten ist aber weiterhin grundsätzlich möglich und auf den Gängen muss weiterhin eine Maske getragen werden. Außerdem werden den Beschäftigten jede Woche ein Selbsttest und Mund-Nasen-Bedeckungen angeboten. Meetings in Präsenz sind wieder möglich, dafür gelten bestimmte Regeln für die Nutzung von Räumen mit einer Begrenzung der Personenzahl.

Bei der Agentur für Arbeit Gießen ist das Tragen einer Maske im Gebäude bis zum 25. Mai für alle verpflichtend. Dort werden freiwillige Selbsttests zur Verfügung gestellt, die offizielle Nachweispflicht für Mitarbeiter ist beendet. Besprechungen in Präsenz haben wieder zugenommen, viele Meetings finden allerdings weiterhin virtuell statt.

Wiesbaden/Mainz

Bei Schott in Mainz ist es ähnlich wie bei Hassia. Da zwei Drittel der Belegschaft im Produktionsbereich arbeiten, haben sie keine Möglichkeit auf Homeoffice und müssen präsent sein. Dafür stellt das Unternehmen kostenlose Corona-Tests. In der Verwaltung ist der Wunsch des Unternehmens: Zwei Tage Homeoffice zu drei Tage Anwesenheit im Büro auf freiwilliger Basis.

Bei Meetings und in persönlichen Gesprächen im Gebäude gilt die weiterhin die Maskenpflicht. Größere Veranstaltungen finden wieder statt, beziehungsweise sind unter den entsprechenden Hygiene-Regeln in Planung. Dienstreisen finden auch wieder statt, sollten aber immer auf „Notwendigkeit“ und mit der Führungskraft abgestimmt werden.

Beim Versicherer R+V in Wiesbaden wird ebenfalls auf ein "New-Work-Konzept" gesetzt. Hierbei können die Mitarbeiter zwischen einem und vier Tagen pro Woche im Homeoffice arbeiten oder zu 100 Prozent in die Büros zurückkehren. Der Standard läge bei zwei bis drei Tagen pro Woche im Büro. sagte uns ein Sprecher des Unternehmens. Medizinische Masken müssen außerhalb des Arbeitsplatzes in den Gebäuden weiterhin getragen werden, das Unternehmen empfiehlt zwei Corona-Selbsttests pro Woche. Diese werden von R+V gestellt. 

Zum 25.4. sind die Teilnehmer-Obergrenzen für Meetings entfallen. Gesonderte Hygienekonzepte sind nun nicht mehr nötig, solange die Abstände von 1,50 Metern und die Flächenanforderung von 5 Quadratmetern pro Person eingehalten werden.

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