Roth zu documenta-Gutachten - "Vorab-Kontrolle ausgeschlossen"
Kulturstaatsministerin Claudia Roth sieht nur eingeschränkte Einflussmöglichkeiten staatlicher Stellen auf die Präsentation von Kunst wie bei der umstrittenen documenta in Kassel. Die Grünen-Politikerin äußerte sich am Dienstag erstmals zu dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten des Berliner Rechtswissenschaftlers Christoph Möllers zu "Grundrechtlichen Grenzen und grundrechtlichen Schutzgeboten staatlicher Kulturförderung".
"Ein wichtiger Punkt in diesem Gutachten, das die Möglichkeiten und Grenzen staatlicher Eingriffsmöglichkeiten bei öffentlichen Förderungen auslotet, ist, dass es grundrechtlich kategorisch ausgeschlossen sei, künstlerische Programme einer staatlichen Vorab-Kontrolle zu unterwerfen", sagte Roth in einer Stellungnahme.
Roth: "Hätte nicht passieren dürfen"
"Die antisemitischen Vorfälle bei der documenta fifteen hätten nicht passieren dürfen", sagte Roth. Um daraus "die notwendigen Lehren zu ziehen", führe sie zahlreiche Gespräche, etwa mit Vertretern der Jüdischen Gemeinde. Außerdem verwies sie auf ihre Vorschläge für eine Strukturreform der documenta.
Scharfe Kritik an antisemitischer Bildsprache
Vor der documenta fifteen im vergangenen Jahr waren erste Stimmen laut geworden, die dem indonesischen Kuratorenkollektiv Ruangrupa und einigen eingeladenen Künstlern eine Nähe zur anti-israelischen Boykottbewegung BDS vorwarfen. Kurz nach der Eröffnung der Schau Mitte Juni wurde eine Arbeit mit antisemitischer Bildsprache entdeckt und abgehängt. Später lösten weitere Werke scharfe Kritik und Forderungen nach einem Abbruch der Ausstellung aus.

