Geständnis vor dem Landgericht - Prozess gegen ehemaligen Oberstaatsanwalt
Der ehemalige Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen und Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft muss sich seit dem 13. Januar selbst wegen Korruptionsvorwürfen verantworten. Beim dritten Prozesstag am Mittwoch legte der mitangeklagte Unternehmer jetzt ein Geständnis ab.
Der 55-Jährige Alexander B. soll sich laut Staatsanwaltschaft bei der Vergabe von Gutachten bereichert und Schmiergelder kassiert haben. Er ist wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung angeklagt. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein Unternehmer, dem gewerbsmäßige Bestechung und Subventionsbetrug vorgeworfen wird.
Geständnis am dritten Prozesstag
Am dritten Prozesstag vor dem Frankfurter Landgericht legte der mitangeklagte Unternehmer jetzt ein Geständnis ab. Er räumte ein, mit dem ehemaligen Oberstaatsanwalt - einem engen Freund seit Schulzeiten - gemeinsam eine Firma gegründet zu haben, die Sachverständige für die Justiz vermittelte. Als juristischer Laie sei er aber stets der Auffassung gewesen, "dass die Aufträge zu 100 Prozent legal und korrekt waren". Einfluss auf die Ermittlungsverfahren habe er zu keinem Zeitpunkt genommen.
Mitangeklagter entschuldigt sich
2009 habe sein Freund ihn gebeten, ihn an den Gewinnen aus dem Unternehmen zu beteiligen. Das sei ein Fehler gewesen: "Es ist klar, dass ich ihm das Geld nicht hätte geben dürfen." Der Angeklagte entschuldigte sich "aufrichtig bei allen, die dadurch zu Schaden gekommen sind".
Weitere Vorwürfe gegen Unternehmer
Dem Unternehmer wird außerdem vorgeworfen, zu Unrecht Corona-Hilfen für die gemeinsame Firma beantragt zu haben. Dies sei geschehen, weil er in der Zukunft "potenzielle Liquiditätsprobleme""auf sich zukommen haben sehen. Auch das bedauere er.
Straftatbestände nach und nach behandelt
Nach seiner umfangreichen Aussage am vergangenen Freitag wurde der angeklagte ehemalige Oberstaatsanwalt vom Richter und drei Oberstaatsanwälten befragt. Der Straftatbestand der Untreue wurde dabei vom Gericht weiter ausgeklammert. Dieser Tatkomplex solle erst später behandelt werden. Zunächst geht es nur um den Vorwurf der Bestechlichkeit.
Luxusleben dank Schmiergeldern
Alexander B. gestand, dass er von Anfang an "erhebliche Bedenken" hatte, ob die gemeinsame Firma legal war - schon zu Zeiten, als er noch nicht selbst finanziell davon profitiert habe. Er habe aber keine andere Möglichkeit gesehen, weiterhin ausreichend Sachverständige für die Bearbeitung der Verfahren zur Verfügung zu haben. Der berufliche Erfolg sei "das Allerwichtigste" für ihn gewesen. Mit den Schmiergeldern habe er sich und seiner Lebensgefährtin "ein Luxusleben" finanziert, so die Staatsanwaltschaft.
"Habe ich nicht für möglich gehalten"
Die Vorwürfe gegen den wegen Korruption angeklagten ehemaligen Oberstaatsanwalt haben nach Angaben seines früheren Vorgesetzten "die Behörde erschüttert". Dass ein Kollege über Jahre hinweg in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll, "habe ich nicht für möglich gehalten", sagte der frühere Frankfurter Generalstaatsanwalt. Der frühere Leiter einer bundesweiten Zentralstelle für Medizinstrafrecht sei "fleißig und kompetent" gewesen, "eine Koryphäe auf seinem Gebiet". Hinweise, dass es bei der Vergabe von Gutachten nicht korrekt zuging, habe es nicht gegeben, sagte der pensionierte Vorgesetzte.
Korruptionsvorwurf "erschüttert" Justiz
Gerade von Alexander B., der als "etepetete" galt, habe man Korruption "am wenigsten erwartet". Die Ergebnisse der Ermittlung habe die Kollegen "geschockt". Bis heute gebe es "eine gewisse Verunsicherung" in der Behörde. Seither habe sich beim Thema Korruptionsprävention "die Sensibilität erheblich erhöht", sagte der ehemalige Generalstaatsanwalt.

