Gerechtere Bezahlung - Hessens Beamte bekommen ab 2023 mehr Geld
Die hessischen Landesbeamten, Richter und Pensionäre bekommen mehr Geld. Das haben Ministerpräsident Rhein und Innenminister Beuth am Freitag angekündigt. Die geplanten Änderungen des Besoldungsgesetzes sollen zum 1. April 2023 in Kraft treten.
Vor allem die unteren Besoldungsgruppen soll demnach deutlich mehr verdienen.
Tariferhöhung und Kinderzuschläge
Alle Beamten - vom Polizisten bis hin zum Lehrer - bekommen nach den neuen Änderungen im nächsten Jahr drei Prozent mehr Geld und 2024 noch einmal drei Prozent oben drauf. Außerdem sind auch höhere Familienzuschläge geplant: Ab dem nächstem Jahr gibt es für die ersten beiden Kinder jeweils 100 Euro und ab dem dritten Kind 300 Euro mehr pro Monat. Stand heute ergibt das Zusatzkosten von rund 195 Millionen Euro im Jahr 2023 und weitere rund 274 Millionen Euro im Folgejahr für die jeweiligen Erhöhungen um drei Prozent.
Bitte zur Überprüfung kam vom Bundesverfassungsgericht
"Wir haben uns in Hessen frühzeitig festgelegt, dass wir zügig handeln werden. Angesichts der immensen finanziellen Herausforderungen, vor denen auch der Landeshaushalt steht, ist unser Plan für die Beamtenbesoldung in den beiden kommenden Jahren der richtige Weg", erklärte Ministerpräsident Rhein. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Länder aufgerufen die Besoldung ihrer Beamten zu überprüfen. Rhein erklärte weiter: "Wir schlagen jetzt einen transparenten Reparaturpfad ein, der besonders familienfreundlich und zugleich generationengerecht ist. Nur so können wir nachhaltig unserer Verantwortung gegenüber unseren Bediensteten und der Allgemeinheit nachkommen".
Familien mit Kindern müssen besonders beachtet werden
In ihren letzten Entscheidungen haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof deutlichgemacht, dass vor allem die Kosten für die Unterkunft brücksichtigt werden und sich die Bedarfe von Familien mit Kindern in der Besoldung widerspiegeln müssen.
Die Änderungen im Überblick
> Anhebung der Besoldung und Versorgung:
- 3% zum 01.April 2023
- 3% zum 01. Januar 2024
> Erhöhung Familienzuschläge:
- Für die ersten beiden Kinder um je 100 Euro pro Monat
- Für jedes weitere Kind um je 300 Euro pro Monat
> Angehörige der Besoldungsgruppe A5 werden zum 01. April 2023 in Besoldungsgruppe A6 überführt
> Für die Richter- und Staatsanwaltschaft entfallen die beiden niedrigsten Erfahrungsstufen

