Mehr als 400 Entschädigungsanträge nach Corona-Impfungen in Hessen
Nach Corona-Impfungen in Hessen - Mehr als 400 Entschädigungsanträge
Wegen möglicher Schäden durch Corona-Impfungen sind in Hessen bislang mehr als 400 Anträge auf Entschädigung gestellt worden. 22 Hessinnen und Hessen haben eine Entschädigung genehmigt bekommen. Damit wurden laut Regierungspräsidium Gießen rund acht Prozent aller geprüften Anträge genehmigt.
Von den über 400 Anträgen, sei über 260 Anträge bereits entschieden worden, teilte das Regierungspräsidium Gießen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Anträge würden auch Hinterbliebenenversorgung und Bestattungsgelder beinhalten.
Impfung muss Schäden verursacht haben
Die Grundlagen für mögliche Entschädigungen sind im Paragraf 60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Für einen Antrag muss eine Impfung nachgewiesen werden. Ebenso müssen der Behörde zufolge Gesundheitsschäden nachgewiesen werden, wofür Berichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte angefordert werden. Ein weiterer Faktor sei, dass die Probleme nicht nur vorübergehend, sondern mehr als sechs Monate aufgetreten und auf die Impfung zurückzuführen seien. "Es reicht für die Annahme des ursächlichen Zusammenhangs nicht aus, dass dieser nur möglich ist", heißt es beim Regierungspräsidium.
Nicht alles wird als entschädigungswürdig anerkannt
Für eine Entschädigung geltend gemacht würden Angstzustände, Sehstörungen, Hirninfarkt, Migräne, Herzmuskelentzündungen, Schwindel, kreisrunder Haarausfall, Diabetes, Allergien oder Tinnitus. Anerkannt würden aber überwiegend die Folgen von Herzmuskelentzündungen, Sinusvenenthrombosen oder das Guillain-Barré-Syndrom, eine seltene Nervenerkrankung, die im schlimmsten Fall zu einer Lähmung führen kann.