Liebe am Arbeitsplatz - Jeder Dritte hat schon Kollegen geküsst
Egal ob kurzer Affäre oder jahrelange Beziehung. Liebe zwischen Kollegen kommt immer wieder vor. Julia Nestle und Daniel Fischer aus FFH Guten Morgen, Hessen wollen mit euch darüber sprechen.
Liebesbeziehungen auf der Arbeit sind ein heikles Thema. Zum einen verbringt man mit den Kollegen häufig mehr Zeit als mit den meisten anderen Menschen, da liegt es nahe, dass sich auch tiefere Gefühle entwickeln können. Auf der anderen Seite birgt so eine Beziehung innerhalb der Firma auch einige Fallstricke und Probleme: Wann und wie sagt man es den Kollegen und wie werden diese reagieren? Wirken sich private Probleme auf die Arbeit aus und umgekehrt? Und was ist falls die Beziehung am Ende doch nicht funktioniert und man im Streit auseinandergeht, aber trotzdem weiter zusammen arbeiten muss? Und gerade der letzte Punkt ist durchaus ein reales Risiko: Laut eine Umfrage geht fast jede zweite Bürobeziehung wieder in die Brüche (47,6%). Aber die Versuchung ist fast genauso groß - fast jeder Zweite ist schon einmal mit einem Kollegen ausgegangen, jeder Dritte hat schon einmal einen Kollegen geküsst.
Auch Julia Nestle ist mit einem Kollegen zusammen
Arbeitgeber muss Beziehungen unter Kollegen erlauben
Rechtlich sind solche Beziehungen übrigens im Normalfall kein Problem. Regelungen, die Beziehungen am Arbeitsplatz verbieten, kennt man vor allem aus US-Amerikanischen Firmen. Hierzulande sind solche Vorschriften allerdings unzulässig. Die Partnerwahl fällt unter das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung und das ist grundsätzlich Privatsache. Sprich: Mit wem man eine Beziehung eingeht und mit wem man die Zeit außerhalb der Arbeit verbringt geht den Arbeitgeber überhaupt nichts an. Das gilt auch, wenn man in Deutschland bei einem ausländischen Unternehmen angestellt ist, dass solche Klauseln in seinen Verträgen hat.
Allerdings darf sich die Beziehung nicht auf die Arbeit auswirken. Wer seinen Partner/seine Partnerin im Job bevorzugt, während der Arbeitszeit private Nachrichten schreibt oder flirtet oder mit seinem Verhalten die Kollegen stört, kann abgemahnt werden.
Liebe zwischen Chef und Angestellten rechtlich kein Problem
Es macht generell auch keinen Unterschied, ob es sich bei der Beziehung um gleichgestellte oder Chef und Angestellte handelt. Auch diese Beziehungen sind grundsätzlich erlaubt und rechtlich geschützt. Allerdings: Wenn der Vorgesetzte seine Machtposition ausgenutzt hat, dann kann dies sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen. In diesen Fällen ist also Fingerspitzengefühl gefragt.
Rechtsanwalt Dirk Glock über Liebe am Arbeitsplatz
Tipps für erfolgreiche Beziehung zwischen Kollegen
Etwas Fingerspitzengefühl braucht auch das Verhalten der Pärchen generell, damit die Beziehung hält und nicht zu zwischenmenschlichen Problemen führt. Falls möglich bietet es sich an auf der Arbeit unterschiedliche Aufgabengebiete oder Projekte zu übernehmen. Dadurch lässt sich berufliches und privates besser trennen und man hat sich abends auch noch etwas zu erzählen. Abgesehen von solchen kurzen Gesprächen sollte man aber berufliches und privates besser getrennt halten. Was auf der Arbeit passiert ist Arbeit, was daheim passiert ist privat. Und auch wichtig: Die Kollegen nicht vernachlässigen. Wer in den Pausen nur noch mit dem Partner Mittagessen geht, der ist schnell außen vor und verliert den Anschluss.
Paartherapeut Jochen Cunz
