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Vor dem Gießener Landgericht hat der Berufungsprozess gegen eine Umweltaktivistin aus dem Dannenröder Forst begonnen. Sie war er in Alsfeld vor dem Amtsgericht. Verurteilt worden zu über zwei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Sie soll bei den Protesten hoch oben im Baum in fünfzehn Meter Höhe nach einem Polizisten nach einem SEK-Beamten getreten haben, gegen den Kopf des Beamten.
Heute zu Beginn des Berufungsprozesses hat Ella, so nennt sich die Angeklagte, deren Identität nicht bekannt ist, ganz überraschend eine Erklärung abgegeben. Sie sagt, das sei ein Fehlurteil gewesen. An diesem Tattag, bei dem Vorfall oben im Baum, da habe sei sie, hätte sie fliehen wollen, sie sei nicht gesichert gewesen. Sie hätte Angst gehabt und deshalb als Warnung mit dem Fuß getreten.
Sie hätte Faustschläge der SGK-Beamten ins Gesicht erlitten. Ihre Anwältin Waltraut Verleih sagt die Höhe der Strafe über zwei Jahre für gefährliche Körperverletzung im ersten Prozess in Alsfeld vor dem Amtsgericht. Das sei nicht akzeptabel. Eine Abänderung des erstinstanzlichen Urteils das ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Selbst wenn die Beweisaufnahme bestätigen würde das Schuldfeststellungen zutreffend sind muss das Strafmaßes korrigiert werden.
Heute waren viele Klimaaktivisten hier zur Unterstützung von Ella. der Angeklagten. Und sie haben gesagt, sie wollten auch wiederkommen.