Gießen: Drogen über Online-Shop vertrieben - Fünf Männer verurteilt
Drogen über Webshop vertrieben - Fünf Männer in Gießen verurteilt
Für ihre Beteiligung am Betrieb eines großen Drogen-Onlineshops sind fünf Männer zu Haftstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht Gießen sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten zwischen Frühjahr 2018 und Anfang 2019 verschiedene Aufgaben für die Plattform namens "Chemical Revolution" übernommen hatten, die ähnlich wie ein legaler Online-Shop funktionierte. Haupttatort war Hamburg.
"Die Spitze des Eisberges"
Der Vorsitzende Richter sprach von lediglich "der Spitze des Eisberges" mutmaßlicher Taten, die während der acht Prozessmonate sicher festgestellt werden konnten. Das Gericht ging davon aus, dass unter anderem Kokain, Heroin, Amphetamine, Cannabis und Ecstasy-Tabletten aus den Niederlanden nach Deutschland gebracht wurden. Dort sei die illegale Ware in einer Garage und einem Abstellraum gebunkert, dann verpackt und weiter an Kunden verschickt worden. Die Kammer gehe von insgesamt mehr als 300 Abverkäufen aus, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Kunden bezahlten Drogen mit Bitcoins
Dem Vorsitzenden Richter zufolge wurde der illegale Drogen-Onlineshop ähnlich wie ein normaler Internetversandhandel betrieben - mit Rabatt- und Sonderaktionen sowie Paketpreisen. Die Kunden hätten mit der Kryptowährung Bitcoin gezahlt.
Haftstrafen zwischen eineinhalb und sieben Jahren
Die Richter verurteilten vier Angeklagte insbesondere wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Einen Angeklagten sprachen sie der Beihilfe dazu schuldig. Als nicht erwiesen sah es das Gericht an, dass die Männer Teil einer internationalen Bande waren. Zu ihren Gunsten wertete die Kammer deren Geständnisse - auch wenn diese "unterschiedliche Qualitäten" gehabt hätten.
Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen eineinhalb und insgesamt sieben Jahren sowie in einem Fall zusätzlich eine Geldstrafe. Teils gelten die Strafen durch die bereits abgesessene Zeit in der Untersuchungshaft als verbüßt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Mutmaßlicher Drahtzieher schon 2021 verurteilt
Das Landgericht beschäftigte sich zum zweiten Mal mit dem Online-Shop. In einem ersten, ebenfalls sehr umfangreichen Prozess, waren bereits 2021 mehrere Männer zu teils noch nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Darunter war auch der mutmaßliche Drahtzieher. Damals ging es unter anderem um einen Tatort in Hessen.