Gründung neuer AfD-Jugend: Offener Brief der Messe Gießen
Offener Brief der Messe Gießen - Anfeindungen und Bedrohungen wegen AfD
Wir werden angefeindet und bedroht – heißt es jetzt in einem Offenen Brief der Messe Gießen. Hintergrund ist der anstehende Gründungsparteitag der AfD Jugend Ende November auf dem Gießener Messegelände „Hessenhallen“.
Die Messe Gießen und ihre Mitarbeiter würden angegriffen, boykottiert, als rechtsextrem eingestuft und beleidigt – schreibt die Messe Gießen in einem Offenen Brief auf ihrer Internetseite. Deshalb habe sie jetzt auch die Namen ihrer Mitarbeiter aus dem Internet genommen.
Seit 30 Jahren neutral
Seit 30 Jahren folge die Messe Gießen dem Prinzip der Neutralität, handle diskriminierungsfrei nach Recht und Gesetz und folge damit der Philosophie des Unternehmens. Die Messe schreibt weiter: “Dies führt zu einem abwechslungsreichen Veranstaltungskalender, in welchem unter anderem auch politische Parteien vertreten sind. Dieser bietet damit auch immer wieder Anlass zu Diskussionen um Veranstaltungen, die an uns von außen herangetragen werden. So sehen Tierschutzorganisationen Veranstaltungen wie die Reitsportmesse oder die Reptilienbörse kritisch, andere sind mit Veranstaltungen von bestimmter Glaubensgemeinschaften nicht einverstanden, dem Eritrea Festival wurde zu große Nähe zum Heimatland und der herrschenden Regierung attestiert.
"Novum an Widerstand"
In allen Fällen haben wir uns neutral verhalten und sind den Vorgaben des Rechtstaates gefolgt, der mit seinen Gesetzen und Gerichten vorgibt, was durchgeführt und was nicht durchgeführt werden darf. Wir haben uns immer auf die demokratischen Grundlagen des Rechtsstaates verlassen. Im Falle der AfD ist nun ein Novum an Widerstand, die Veranstaltung ist weder politisch noch medial erwünscht, eine objektive Aufarbeitung unserer Rolle findet nicht statt.”
Angriffe und Beleidigung
Dies wälze ein politisches Problem auf das Unternehmen ab, das es nicht lösen könne. Der Umgang mit den Mitarbeitern sei alles andere als tolerant: Sie würden angefeindet und verurteilt, beleidigt und ausgegrenzt. Deshalb habe die Messe Gießen die Namen der Mitarbeiter von der Website nehmen müssen. Es lägen Angebote der Polizei vor, um Verhaltensweisen zu erlernen, die das eigene Leben und das ihrer Familie schützten.
Warum nicht ablehnen?
Immer wieder kämen Anfragen, warum die Messe Gießen die AfD nicht wie die Arena in Wetzlar ablehne: “Die Antwort ist so einfach wie komplex. In Wetzlar wie auch in Marburg gibt es keine Räumlichkeiten in der Größe und Ausführung, wie sie die AfD für ihre Veranstaltung benötigt. Damit bleibt lediglich unser Standort für die AfD in Mittelhessen, und da wir an bestehendes Recht gebunden sind, haben wir der AfD die Räume überlassen, die ansonsten die Räume über den Rechtsweg einklagen könnte.”
Kritik an Berichterstattung
Die Messe Gießen kritisiert die Berichterstattung in verschiedenen Medien dazu: Sie sei in höchstem Maße irreführend und polarisierend. Die Entscheidung sei vom Gesetzgeber getroffen worden und werde von Gerichten durchgesetzt. “Statt zu verurteilen könnten sich politische Akteure der Verantwortung stellen und für ein Parteiverbotsverfahren kämpfen, denn nur so kann der Konflikt aufgelöst werden.”
Klarstellung des Unternehmens - alle gleich behandeln
Das Unternehmen sei als eigenständige juristische Person eingebunden in das deutsche Rechtssystem und habe die Gesetze einzuhalten, unabhängig von Haltung, Meinung oder persönlicher Auffassung von Gesellschaftern oder Mitarbeitern. Der Geschäftszweck des Unternehmens sei der Betrieb von Messe- und Ausstellungshallen im weitesten Sinn. Als Anbieter von Messehallen, die es in vergleichbarer Größe und Struktur in der Region Mittelhessen sonst nicht gebe, besitze das Unternehmen ein übergeordnetes Alleinstellungsmerkmal, das dazu führe, dass für das Unternehmen in besonderen Fällen die unternehmerische Vertragsfreiheit eingeschränkt ist.
Versammlungsfreiheit gewichtiger als unternehmerische Freiheit
“Im vorliegenden Fall ist das gegeben. Nach § 5 Abs. 1 PartG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG muss das Unternehmen alle zugelassenen Parteien gleichbehandeln, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Gegenüber der grundgesetzlich gesicherten Versammlungsfreiheit tritt die unternehmerische Vertragsfreiheit zurück und das Unternehmen muss der AfD, wie anderen Parteien in der Vergangenheit, Räume im Messegelände zur Verfügung stellen. So wird es durch Recht und Gesetz vorgegeben.”
Zum vollständigen Offenen Brief der Messe Gießen geht es hier.