Wegen Beschwerde von BUND - Jungwölfe dürfen doch nicht gejagt werden
Die beiden Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis dürfen nun doch nicht gejagt werden. Der BUND hat Beschwerden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel eingelegt - und solange das Gerichtsverfahren läuft, sind die Wölfe nicht mehr zum Abschuss freigegeben. Das hat das RP Kassel mitgeteilt
Der BUND hatte kritisiert, dass in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts die konkrete Situation in Hessen nicht angemessen berücksichtigt wurde. Denn es sei unklar, wie viele junge Wölfe es aktuell in Hessen überhaupt gebe.
Verwaltungsgericht hatte zuvor Eilanträge von Naturschutzverbänden abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Kassel hatte zuvor einen Eilantrag gegen den Abschuss der Wölfe abgelehnt. Daraufhin konnte der Wolfsmangementplan des Landes Hessen greifen, der vorsieht, dass die beiden jungen Wölfe bis Ende Oktober gejagt werden dürfen. Durch die Beschwerde des BUND gegen diese Entscheidung dürfen die Wölfe nun nicht mehr gejagt werden, bis das Verwaltungsgericht auch über diese Beschwerde entschieden hat.
Änderung im Jagdgesetz
Der Wolf ist im März dieses Jahres in das Bundesjagdgesetz aufgenommen worden. Seither können Länder die Jagd in Regionen erlauben, in denen sich der Wolf in einem günstigen "Erhaltungszustand" befindet - wo er also gute Chancen auf einen langfristigen Fortbestand hat. Hessen hatte bereits im Herbst 2024 sein Jagdgesetz geändert und den Wolf ins Jagdrecht aufgenommen.