Wölfe dürfen entnommen werden - Entscheidung zum Greifensteiner Rudel
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass vier Jungwölfe im Lahn-Dill-Kreis legal entnommen werden dürfen. Die Entscheidung, getroffen vom zuständigen Senat, wird sowohl von Umweltschützern als auch von der Öffentlichkeit intensiv diskutiert.
Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat am Montag die Beschwerden von drei anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen abgewiesen. Diese hatten gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Kassel Einspruch erhoben, die die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel bestätigten. Diese Verfügung betrifft einen Managementplan zur jagdlichen Regelung, mit dem das Gleichgewicht der Wolfsbestände in Hessen im Jagdjahr 2026/2027 gewährleistet werden soll.
Rechtliche Grundlage und Begründung
Laut Gericht entspricht die Entscheidung den rechtlichen Vorgaben, da ein Bericht den Erhaltungszustand der Wölfe als „günstig“ bewertet. Die Vereine konnten keine alternative wissenschaftliche Grundlage oder Fehler im Bericht nachweisen.
Fokus auf das Greifensteiner Rudel
Die Eingrenzung des Jagdgebiets auf den Lahn-Dill-Kreis wurde aufgrund vermehrter Vorfälle mit dem „Greifensteiner Rudel“ beschlossen. Zwischen 2025 und 2027 wurde dieses Rudel häufig mit Vorfällen von Nutztierrissen in Verbindung gebracht. Die Entscheidung ist endgültig und kann gerichtlich nicht weiter angefochten werden.