Weil Schöffe geschlafen hat - Finanz-Prozess in Kassel neu aufgerollt
Am Landgericht in Kassel muss ab diesem Donnerstag ein Prozess wegen Steuerhinterziehung komplett neu aufgerollt werden – weil ein Schöffenrichter bei der Verlesung der Anklageschrift größtenteils geschlafen hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte deshalb das Urteil aufgehoben.
Das Nickerchen beschert der Justiz jetzt eine Menge Arbeit. In Runde eins dauerte die Verhandlung drei Monate. Am Ende gab es vier Jahre Haft für den Ex-Finanzamtsmitarbeiter. Er soll anderen im großen Stil geholfen haben, Steuern zu hinterziehen.
Keine Konsequenzen für Schöffen
Nun also alles von vorn. Diesmal sind 25 Zeugen geladen. Am Landgericht ist der Fall bisher einzigartig, sagt ein Gerichtssprecher auf FFH-Nachfrage. Konsequenzen müsse der schlafende Schöffe aber nicht befürchten.
Auszug aus der Revisionsbegründung des BGH:
Nach der Revisionsbegründung bemerkte der Verteidiger des Angeklagten am Nachmittag des ersten Verhandlungstages während der Verlesung des Anklagesatzes, dass der Schöffe S. die Augen geschlossen, den Mund leicht geöffnet und eine erschlaffte Sitzhaltung eingenommen hatte. [...] Als sich die Berufsrichter zu dem Schöffen hinwandten, öffnete dieser die Augen und benötigte ersichtlich einen kurzen Augenblick, um zu realisieren, dass er eingeschlafen war.
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