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Versuchter Auftragsmord: Lebenslange Haft für Männer aus Nordhessen

Versuchter Auftragsmord an Chef - Lebenslange Haft für Täter aus Nordhessen

Er wollte seinen Geschäftspartner töten lassen. Deswegen ist ein 56-Jähriger heute vom Landgericht Kassel zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
© dpa

Er wollte seinen Geschäftspartner töten lassen. Deswegen ist ein 56-Jähriger heute vom Landgericht Kassel zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden (Symbolbild).

Weil er zwei Mal seinen Geschäftspartner töten lassen wollte, ist ein 56-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel sprach den Mann wegen zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie gewerbsmäßiger Untreue in 239 Fällen schuldig.

Neben der Haftstrafe ordnete es die Einziehung des veruntreuten Geldbetrages an.

Auftragsmord sollte Veruntreuung von Geldern vertuschen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann, der als angestellter Geschäftsführer in dem Unternehmen des Opfers im nordhessischen Vellmar (Landkreis Kassel) tätig war, über einen Zeitraum von fast drei Jahren in 239 Fällen insgesamt rund 205.000 Euro veruntreut hat. Um die Entdeckung dieser Taten zu verhindern, habe der Angeklagte über Mittelsmänner den Mord an seinem Arbeitgeber und Geschäftspartner beauftragt.

Erster Mordversuch war gescheitert

Nachdem ein erster Versuch gescheitert war, erteilte der 56-Jährige nach Auffassung des Gerichts ein zweites Mal den Auftrag. Bei dem folgenden Überfall wurde das Opfer schwer verletzt. Den diesen Auftrag ausführenden 24-Jährigen verurteilte das Gericht wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung ebenfalls zu einer lebenslangen Haftstrafe. Die besondere Schwere der Schuld stellten die Richter - anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert - in beiden Fällen nicht fest, da das Opfer glücklicherweise überlebt habe.

Vier weitere Männer veruteilt

Gegen vier weitere Männer, die an der Planung der Taten mitgewirkt beziehungsweise sie verübt haben, verhängte das Landgericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie Haftstrafen von vier, sechs und 13 Jahren.

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