Prozess wird neu aufgerollt - Tödlicher Streit um Handyverträge
Er hat seinen Mitbewohner getötet - mutmaßlich damit der nicht rausfindet, dass er auf dessen Namen Handyverträge abgeschlossen hat. Dafür wurde ein 31-Jähriger bereits wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren verurteilt. Jetzt wird der Prozess neu aufgerollt.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Urteil in 2021 nämlich Revision eingelegt. Sie ist überzeugt: Das war kein Totschlag, sondern Mord. In dem Fall liege nämlich das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht vor. Auch das Strafmaß müsse daher überprüft werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil daraufhin in diesen Punkten aufgehoben. Das Landgericht Kassel muss den Fall also nochmal verhandeln.
Streit um Handyverträge
Laut Anklage war der 31-Jährige 2019 in der Wohnung seines späteren Opfers in Bad Sooden-Allendorf untergekommen. Kurz nach dem Einzug soll er Handyverträge auf den Namen des 55-Jährigen abgeschlossen haben. Daraufhin soll es zum heftigen Streit gekommen sein.
Schläge mit stumpfen Gegenstand
Der Streit soll dann so weit eskaliert sein, dass der Angeklagte den 55-Jährigen mehrfach mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf geschlagen und ihn gewürgt haben soll. Der 55-Jährige sei daran gestorben.
Angeklagter habe Anzeige verhindern wollen
Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass der Angeklagte den 55-Jährigen getötet hat, damit der die unrechtmäßigen Verträge nicht alle aufdeckt und bei der Polizei anzeigt. Insgesamt gehe es um drei Handyverträge und einen Kaufvertrag für einen Laptop. Ein Urteil könnte schon Ende November fallen.