Geflügel im Stall halten - Vogelgrippe im Werra-Meißner-Kreis
Im Werra-Meißner-Kreis wurde bei einem Wildvogel die hochansteckende Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, nachgewiesen. Zum Schutz vor einem Ausbruch wurden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die ab dem 25. Oktober 2025 gelten.
Um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern, hat der Werra-Meißner-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese schreibt vor, dass Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden muss. Zudem sind Geflügelausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlich wie Märkte mit Geflügel vorerst verboten. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Wildvögel die Krankheit auf Hausgeflügel übertragen. Weitere Verdachtsfälle und bestätigte Fälle in anderen hessischen Regionen.
Pflichten für Geflügelhalter
Alle Geflügelhalter im Werra-Meißner-Kreis müssen ihre Haltung beim Fachbereich Veterinärwesen melden. Dies gilt sowohl für private Halter als auch für gewerbliche Betriebe. Es ist wichtig, dass alle Halter informiert sind und sich an die Vorgaben halten, um eine Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Vorsichtsmaßnahmen für die Bevölkerung
Auch wenn bisher keine Ansteckungsgefahr für Menschen bekannt ist, sollten tot aufgefundene Wildvögel nicht berührt werden. Der Fachdienst Veterinärwesen sollte informiert werden, wenn tote Vögel gefunden werden, ob in freier Wildbahn oder in privaten Beständen. Eine E-Mail mit dem Fundort und eventuell einem Foto reicht aus. Die Kontaktdaten des Veterinärdienstes sind 0175 6219925 oder Veterinaer@werra-meissner-kreis.de.