Armbrust-Mord in Bad Zwesten - Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe
Im Prozess um einen Mord mit einer Armbrust in Bad Zwesten im Schwalm-Eder-Kreis hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Staatsanwältin Trixi Sturm sieht die Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe sowie Grausamkeit als erfüllt an.
"Es besteht nicht der geringste Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten", sagte sie in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Kassel. Ebenso sicher sei nachweisbar, dass er mit Tötungsabsicht gehandelt habe.
Opfer in Empfangsbereich von Klinik erschossen
Der 59-jährige Angeklagte soll am Nachmittag des 4. Dezember 2024 eine 50 Jahre alte Frau an ihrem Arbeitsplatz in einem Krankenhaus in Bad Zwesten mit einer Armbrust getötet haben. Aus nur wenigen Metern Entfernung soll er im Empfangsbereich der Radiologie gezielt auf sie geschossen haben. Der rund 47,5 Zentimeter lange und mit scharfer Jagdspitze versehene Armbrust-Bolzen traf die Frau im Brust-Bauch-Bereich. Sie starb kurze Zeit später an schwerwiegenden inneren Verletzungen.
Streit ums Erbe als Motiv
Als Motiv für die Tat vermutet die Staatsanwaltschaft Erbstreitigkeiten zwischen dem Angeklagten und dem Bruder des Opfers. Dieser wiederum war mit der Mutter des Beschuldigten in einer Beziehung. Der Angeklagte habe sich an ihm rächen wollen, da dieser ihn nach seiner Auffassung um einen Teil seines Erbes gebracht hatte und er für ihn tiefsten Hass empfunden habe, führte Staatsanwältin Sturm aus.
Angeklagter äußerte sich bislang nicht zu Vorwürfen
Der Angeklagte, der zuletzt im bayerischen Landkreis Passau gelebt hatte, wurde in der Nacht nach der Tat an einer Autobahnraststätte in Unterfranken festgenommen. Eine forensische Gutachterin hatte ihm in dem Verfahren volle Schuldfähigkeit attestiert. Zu den Vorwürfen schwieg der 59-Jährige bislang, wurde während der Sitzung allerdings ausfällig gegenüber dem Gericht und dem Bruder der Getöteten, der als Nebenkläger auftritt.
Staatsanwältin geht von geplanter Tat aus
Staatsanwältin Sturm forderte in ihrem Plädoyer, dass das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellt. Der Angeklagte habe die Tat im Vorfeld geplant, aufwendig vorbereitet und sie zielstrebig umgesetzt, argumentierte sie. Von ihm gehe zudem die Gefahr aus, eine solche Tat erneut zu begehen.
Plädoyer der Verteidigung steht noch aus
Sollte das Gericht dem nachkommen, wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Die Nebenklägervertretung schloss sich den Forderungen der Anklage an. Das Plädoyer der Verteidigung sowie ein Urteil wird für Freitag kommender Woche (19.12.) erwartet.
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