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Gericht: Ringgau bekommt kein Geld von Ex-Bürgermeister

Ringgau scheitert vor Gericht - Kein Schadensersatz für die Gemeinde

© picture alliance / dpa | Uwe Zucchi

Das Verwaltungsgericht Kassel hat die Schadensersatzklage der Gemeinde Ringgau abgewiesen (Archivbild). 

Die Gemeinde Ringgau im Werra-Meißner-Kreis wollte rund 120.000 Euro Schadensersatz vom Ex-Bürgermeister und einer Ex-Beamtin - und ist damit jetzt vor dem Verwaltungsgericht Kassel gescheitert. 

Im Rathaus der kleinen Nordhessen-Gemeinde lief in der Finanzbuchhaltung jahrelang einiges schief: Jahresabschlüsse fehlten oder waren fehlerhaft - und das seit 2010. Die Anlagenbuchhaltung war so durcheinander, dass sie komplett neu erstellt werden musste. Die Gemeinde machte dafür einen ehemaligen Bürgermeister und eine ehemalige Beamtin verantwortlich - und zog vor Gericht.

Was hat das Gericht entschieden?

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Kassel wies die Klage ab. Die Begründung: Für einen Schadensersatzanspruch gegen Beamte braucht es Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit - beides konnte die Gemeinde nicht nachweisen. Außerdem: Die Mängel in der Finanzverwaltung gab es schon vor 2007 - also bevor die beiden Beklagten überhaupt ihre Ämter angetreten hatten. Die Probleme lagen also nicht allein in ihrer Hand.

Gemeindevorstand verantwortlich für Jahresabschlüsse

Das Gericht stellte außerdem klar: Die Verantwortung für die Jahresabschlüsse lag beim Gemeindevorstand - nicht bei der Beamtin oder dem Bürgermeister. Beide waren nur für die Vorbereitung zuständig. Und die Mängel waren auch nicht so offensichtlich, dass man sie hätte einfach so erkennen müssen. Erst eine intensive Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes brachte sie ans Licht.

Urteil noch nichts rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können innerhalb eines Monats Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen. 

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