Rhein bekräftigt Ruf nach digitaler Spurensicherung für Kriminelle
Initiative gegen Kinderschänder - Rhein fordert digitale Spurensicherung
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat der Bundesregierung Untätigkeit bei der Bekämpfung der Internetkriminalität vorgeworfen.
"Wir brauchen dringend eine digitale Spurensicherung für Kriminelle, um widerliche Straftaten wie Kinderpornografie wirksam zu verfolgen und zu ahnden", erklärte er.
"Kinderschänder haben kein Recht auf Privatsphäre"
Der Regierungschef hat gemeinsam mit Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) in Frankfurt die angekündigte Bundesratsinitiative zur anlasslosen Speicherung von IP-Adressen für einen klar definierten Zeitraum vorgestellt.
"Kinderschänder haben kein Recht auf Privatsphäre und gehören staatlich verfolgt, nicht geschützt", bekräftigte Rhein.
Kritik an Ampel-Entscheidung
In einem Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken hatte sich die Ampel-Koalition vor wenigen Tagen auf das "Quick Freeze"-Verfahren geeinigt. Dabei werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat von erheblicher Bedeutung besteht.
Dies geht der schwarz-roten Landesregierung in Hessen nicht weit genug. Laut Koalitionsvertrag sollen die Spielräume genutzt werden, die der Europäische Gerichtshof für die Speicherung von IP-Adressen für einen begrenzten Zeitraum insbesondere zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eröffnet habe.
Einmonatige Speicherfrist vorgesehen
"Eine verbindliche Speicherung von IP-Adressen ist für die erfolgreiche Bekämpfung schwerer Straftaten, insbesondere im Bereich Kinderpornografie und Kindesmissbrauch, im digitalen Zeitalter unverzichtbar", heißt es im Koalitionsvertrag weiter. Eine einmonatige Speicherfrist sei dafür angemessen.
Gerichtsurteil setzt enge Grenzen
Der Europäische Gerichtshof hatte in einem Urteil im September 2022 der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar.
Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.
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