Anklage gegen KZ-Aufseher abgelehnt – Urteil am Hanauer Landgericht
Landgericht Hanau - Anklage gegen KZ-Wachmann abgelehnt
Beihilfe zum Mord in über 3300 Fällen: So lautete die Anklage gegen einen mutmaßlichen früheren KZ-Wachmann. Der Fall soll nun aber doch nicht vor Gericht kommen, so das Landgericht Hanau.
Der 99-jährige Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis sei gesundheitlich nicht verhandlungsfähig, erklärte das Gericht. Deshalb wurde das Hauptverfahren abgelehnt.
Anklage im vergangenen Jahr erhoben
Nachdem die Staatsanwaltschaft Gießen im letzten Jahr Anklage erhoben hatte, entschied die Jugendkammer Hanau am 6. Mai diesen Jahres, die Anklage nicht zuzulassen. Hanau war aufgrund des Wohnortprinzips für den Fall verantwortlich. Diese erste Entscheidung war damals aber noch nicht rechtskräftig.
Gericht folgt psychatrischem Gutachten
Ein psychiatrisches Gutachten hatte im Oktober letzten Jahres bereits eine eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit des Mannes festgestellt. Ein weiteres Gutachten im Februar bestätigte, dass sich der Zustand des Mannes verschlechtert habe und keine Besserung zu erwarten sei. Das Gericht folgte diesen Gutachten und lehnte die Anklage ab.
Schwere Vorwürfe
Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen Juli 1943 und Februar 1945 in über 3300 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet zu haben. Er soll als SS-Wachmann die Tötung Tausender Häftlinge unterstützt haben. Er sei für die Bewachung von Häftlingen und deren Transport zuständig gewesen.
Mehr als 3.300 Tote im KZ Sachsenhausen
Zwischen 1943 und 1945 starben im KZ Sachsenhausen mindestens 3318 Häftlinge durch die schlechten Lebensedingungen, Erschießungen und Giftgas. Das Straflager liegt etwa 35 Kilometer nördlich von Berlin. Ab 1936 brachten die Nazis etwa 204.000 Menschen dorthin.
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