Frankfurter Gericht erlaubt Gaza-Demo am Jahrestag des Hamas-Angriffs
Jahrestag des Hamas-Angriffs - Gaza-Demo in Frankfurt hat begonnen
Am Jahrestag des Terrorangriffs auf Israel hat sich eine propalästinensische Demo in Bewegung gesetzt. Das Motto: “77 Jahre Widerstand - kein Frieden ohne Freiheit!” Die Stadt Frankfurt hat Auflagen verhängt.
Mehrere hundert Menschen haben sich zu einer propalästinensischen Kundgebung in der Frankfurter Innenstadt zusammengefunden. Teilnehmer skandierten dabei "Free Palestine" und riefen zum Boykott Israels auf. Dem gegenüber stand eine kleinere proisraelischen Kundgebung mit etwa 100 Teilnehmern. Sie forderten die Freilassung der von der Hamas festgehaltenen Geiseln. Vor Ort war eine große Zahl von Polizisten im Einsatz.
Verbot scheitert vor Gericht
Die Stadt hatte versucht, die propalästinensische Demonstration unter dem Motto "77 Jahre Widerstand - kein Frieden ohne Freiheit!" am Jahrestag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel zu verbieten. Vor Gericht war sie damit allerdings gescheitert. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte einem Eilantrag der Demo-Anmelder gegen das Verbot stattgegeben. Danach hatte die Stadt Frankfurt entschieden, nicht in weiterer Instanz gegen den Beschluss vor Gericht zu gehen.
Stadt erteilt Auflagen
Stattdessen erließ die Stadt eine Beschränkungsverfügung: Die Route für die Demonstration wurde angepasst, außerdem sollten die Teilnehmer auf strafrechtlich problematische Äußerungen hingewiesen werden. Die Polizei werde mit Entschlossenheit gegen antisemitische Auswüchse und strafbare Handlungen vorgehen, hieß es vorab.
Öffentliche Sicherheit gefährdet?
Als Argument für das Verbot hatte die Stadt Frankfurt auf die mit dem Datum der Versammlung erwartbare Symbolpolitik und eine polizeiliche Gefahrenprognose hingewiesen. So hatte das Ordnungsamt darauf verwiesen, dass bei dem Überfall der Hamas zahlreiche Menschen getötet und verschleppt worden seien. Eine solche Versammlung an diesem Tag könne als Verherrlichung von Gewalt und Billigung schwerer Straftaten interpretiert werden. Auch wäre die öffentliche Sicherheit ohne das Verbot gefährdet.
Gericht: Datum alleine kann kein Verbot rechtfertigen
Das Gericht hatte unter anderem erklärt, dass alleine das Datum kein Verbot rechtfertigen könne. "Auch handele es sich um eine bloße Behauptung der Stadt, dass aus der polizeilichen Gefahrenprognose eine hohe Wahrscheinlichkeit für gewalttätige Auseinandersetzungen folge." Und: "Aus der auch dem Gericht vorliegenden polizeilichen Gefahrenprognose erwarte diese hingegen im Ergebnis einen friedlichen Verlauf."
Stadt verletzt Verfahrensrechte
Zudem habe die Stadt wesentliche Verfahrensrechte der Antragstellerin verletzt, in dem sie die Verbotsentscheidung bereits in einer Pressemitteilung veröffentlichte, obwohl die Anhörungsfrist noch gelaufen sei.
Minister: Demos gegen Israel am Jahrestag sind zynisch
Hessens Innenminister Roman Poseck hatte bereits vor der Gerichtsentscheidung erklärt, dass es unerträglich sei, "dass gerade am 7. Oktober zu Pro-Palästina-Demonstration aufgerufen wird. Dieses Datum zeigt das verwerfliche Denkmuster dieser Demonstration". Ausgerechnet an diesem Tag gegen Israel zu demonstrieren, sei an Zynismus nicht zu überbieten.
Am 7. Oktober 2023 hatten islamistische Terroristen der Hamas und anderer extremistischer Gruppen von Gaza aus Israel überfallen. Bei den überraschenden Angriffen über Land, See und Luft töteten sie rund 1.200 Menschen und verschleppten etwa 240 in den Gazastreifen. Israel reagierte mit harten Gegenangriffen.