Prozessbeginn in Heidelberg - Hat Frau als falsche Lehrerin gearbeitet?
Eine Frau soll in mehreren Bundesländern ohne entsprechende Berufsqualifikationen als Lehrerin gearbeitet und dafür Lohn kassiert haben. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg mitteilt, wird der Frau vorgeworfen, Dokumente, wie einen universitären Lehramtsnachweis und Vorbereitungsdienste, gefälscht zu haben.
Zwischen Mai 2021 und Oktober 2024 habe sie etwa so an einer Privatschule im Raum Heidelberg insgesamt fast 200.000 Euro brutto verdient. Ab Montag (23.3.) beginnt ihr Prozess vor dem Landgericht Heidelberg.
Ermittlungen nach Darlehensantrag
Die Ermittlungen begannen, nachdem die damals 40-jährige Frau versuchte mit gefälschten Gehaltsnachweisen ein Darlehen bei einer Bank zu beantragen, so das Landgericht. Dies führte zur Entdeckung weiterer möglicher Straftaten. Dabei hat die Frau offenbar bereits in mehreren Bundesländern gefälschte Zeugnisse vorgelegt, um als Lehrerin zu arbeiten.
Von der Rhein-Neckar-Region ins Saarland
So begann sie laut den Ermittlungen im Saarland – wiederum unter Vorlage gefälschter Zeugnisse – ab Januar 2025 eine erneute Tätigkeit als Lehrerin an einer Privatschule. Dort wurde ihre fehlende Qualifikation im April 2025 entdeckt und sie wurde fristlos gekündigt, so die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim in einer gemeinsamen Mitteilung.
Vorstrafen und weitere Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft stellte zudem fest, dass die Frau bereits 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, weil sie sich hier mit gefälschten Abschlüssen Zugang zu einem Referendariat erschlichen hatte. Eine weitere Bewährungsstrafe folgte 2023 in Heidelberg wegen Urkundenfälschung. Zudem wird ihr vorgeworfen, Krankmeldungen gefälscht und Gelder veruntreut zu haben.
Haftbefehl erlassen
Im vergangenen September war gegen die Frau ein Haftbefehl wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr erlassen worden. Das Landgericht Heidelberg hat nun mehrere Verhandlungstermine bis zum 10. April angesetzt, um die Vorwürfe gegen die Angeklagte zu klären.