Islamischer Religionsunterricht in Hessen: Wie geht es weiter?
Islamischer Religionsunterricht - Was passiert nach Gerichtsentscheidung?
Im Rechtsstreit mit dem türkischen Moscheeverband Ditib um den gestoppten islamischen Religionsunterricht hat das Land Hessen eine Niederlage erlitten. Wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mitteilte, durfte das Land den sogenannten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit Ditib im Jahr 2020 nicht aussetzen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus erster Instanz ist damit rechtskräftig.
Zweifel an Unabhängigkeit von Ditib
In Hessen war dieser Religionsunterricht zum Schuljahr 2013/14 zunächst an Grundschulen eingerichtet worden. Im April 2020 hatte das Kultusministerium angekündigt, den Unterricht im darauffolgenden Schuljahr auszusetzen und dies mit Zweifeln an der Eignung des Verbandes als Kooperationspartner begründet. Es sei fraglich, ob die notwendige Unabhängigkeit vom türkischen Staat vorhanden sei.
Entscheidung noch in diesem Schuljahr
Gegen diese Entscheidung ging der türkische Moscheeverband juristisch vor und setzte sich schon vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden durch. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshof ist nicht mehr anfechtbar. FFH hat im Kultusministerium angefragt, wie es jetzt weitergeht. Laut einem Sprecher gibt es zwei Optionen: Zum einen könnte der Unterricht wieder aufgenommen werden. Hier stellt sich dann die Frage, in welchem Umfang dies geschehen würde. Möglich sei auch ein Widerruf des Bescheids zur Zusammenarbeit mit Ditib. Noch in diesem Schuljahr soll eine Entscheidung fallen.