Juristische Schlappe für schwarz-grüne Regierung in Hessen
Hessische Verfassung missachtet - Juristische Schlappe für schwarz-grün
Kurz vor ihrem Ende muss die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen wieder eine juristische Schlappe einstecken. Die Neuaufstellung der für die Polizei-Ausbildung zuständigen Hochschule ist überwiegend verfassungswidrig. Das hat der Staatsgerichtshof jetzt in einem Urteil festgestellt.
Der Hintergrund: CDU-Innenminister Peter Beuth wollte die Spitze der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit selbst besetzen und im Zweifel auch abberufen können. Ein solch weitreichender politischer Einfluss auf die Polizei-Hochschule verstoße gegen die Verfassung, hatten SPD und FDP vermutet - und damit jetzt Recht bekommen.
Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit
Hier werde zu sehr in die Wissenschaftsfreiheit eingegriffen, urteilten die obersten hessischen Verfassungsrichter. Bis Jahresende 2024 muss die neue Landesregierung das jetzt reparieren. Die FDP hat in einer ersten Stellungnahme erfreut reagiert. Man habe die Landesregierung gewarnt, aber die habe alle Warnungen in den Wind geschlagen.
Dritte juristische Schlappe
Nach der juristischen Schlappe beim Corona-Sondervermögen und bei der nicht adäquaten Beamtenbesoldung hat die schwarz-grüne Landesregierung also bereits zum dritten Mal vor dem Hessischen Staatsgerichtshof eine Niederlage kassiert.
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