Extrem hohe Waldbrandgefahr - Absolutes Grillverbot auch auf Plätzen
Die Waldbrandgefahr wird in fünf Stufen eingeteilt. Stufe 1 bedeutet sehr geringe Gefahr, Stufe 5 sehr hohe Gefahr. Derzeit gilt für Wiesbaden die Stufe 4. Verantwortlich für die Einschätzung sind die Landesbehörden. Sie vergeben die Stufen basierend auf dem Waldbrandindex (WBI) und dem Gefahrenstufenindex (GFI).
Bei den Warnstufen 1 und 2 sind keine Maßnahmen erforderlich. Ab Stufe 3 werden Grillplätze in Wäldern geschlossen. In Stufe 4 gilt ein generelles Grillverbot auf öffentlichen Plätzen. Ebenso ist das Grillen in Pavillons oder Zelten untersagt. Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern.
Keine Feuerwerke
Gegebenenfalls sind auch Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Feuerwerk/Pyrotechnik ist grundsätzlich verboten. Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe - 100 Meter Luftlinie - dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden.
Aktuelle Informationen online
Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr in Wiesbaden stehen online bereit.


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