FDP geht vor Gericht - Klage gegen CDU-SPD-Wahlreform
Die FDP-Fraktion im hessischen Landtag hat eine Klage beim Staatsgerichtshof des Landes eingereicht. Anlass ist die Reform des Kommunalwahlrechts, die die Landesregierung aus CDU und SPD beschlossen hat. Die FDP protestiert vor allem gegen ein neues Auszählverfahren. Ihrer Auffassung nach benachteiligt dieses kleinere Parteien und Wählergruppen.
Der innenpolitische Sprecher der FDP, Moritz Promny, zeigt sich besorgt um die demokratische Vielfalt in den Kommunalparlamenten des Landes.
Unklarheit über Gerichtsentscheidung
Wann der Staatsgerichtshof über diese Klage entscheidet, ist derzeit noch offen. Der Termin für die nächsten Kommunalwahlen in Hessen steht jedoch bereits fest. Sie sollen am 15. März 2026 stattfinden. Ein zentrales Element der Reform ist ein neues mathematisches Verfahren zur Sitzverteilung. Dadurch will die Landesregierung einer angeblich "Zersplitterung" in den kommunalen Vertretungen entgegenwirken. Auch sollen Ein-Personen-Fraktionen abgeschafft werden. Gutachten belegen, dass vor allem die größeren Parteien durch das neue Verfahren profitieren werden.
FDP sieht Vorteile für CDU und SPD
Die FDP hat Berechnungen angestellt, die zeigen, wie das neue Verfahren die Wahl 2021 in Hessen beeinflusst hätte. Sie kommt zum Schluss, dass CDU und SPD jeweils deutlich mehr Mandate erhalten hätten. Im Detail hätten CDU 94 und SPD 68 zusätzliche Mandate gewonnen. Insgesamt wären 272 Mandate verschoben worden.
Tausende Mandate bei Kommunalwahl
Bei der Kommunalwahl werden die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie in über 420 Städten und Gemeinden gewählt. Tausende Mandate stehen dabei zur Vergabe. Bei der letzten Wahl erreichte die CDU 3.661 Sitze in Gemeindevertretungen und 467 in Kreistagen. Die SPD kam auf 3.506 in den Gemeindevertretungen und 394 in den Kreisparlamenten.

