Gegen hessische Polizisten - Rund 100 Verfahren seit 2014
Wenn Polizisten wissentlich ihre Pflichten verletzen, kann disziplinarisch gegen sie vorgegangen werden. In Hessen gibt es einige solcher Fälle.
In knapp eineinhalb Jahren sind 115 Disziplinarverfahren gegen hessische Polizistinnen und Polizisten eingeleitet worden. In zwei Fällen sei es dabei zwischen Anfang 2024 bis Ende Mai dieses Jahres um rechte Verdachtsfälle gegangen, heißt es in einer Antwort von Innenminister Roman Poseck (CDU) auf eine Anfrage der Grünen.
Mit Stand vom 5. Juni seien 29 Verfahren abgeschlossen worden - teils mit einem Verweis, mit einer Geldbuße oder weil ein Vergehen nicht nachgewiesen werden konnte. Keines der Disziplinarverfahren in diesem Zeitraum habe bisher eine Entlassung aus dem Staatsdienst zur Folge gehabt.
Auch 68 Strafverfahren anhängig
Parallel zu den Disziplinarverfahren waren dem Ministerium zufolge in 68 Fällen auch Strafverfahren anhängig. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht der Körperverletzung, Strafvereitelung im Amt, sexuelle Übergriffe, Nötigung, Freiheitsberaubung, Verletzung von Dienstgeheimnissen oder Beleidigung.
Über die schon vorhandenen Präventionsmaßnahmen gegen rechtsextreme Einstellungen und Verhaltensweise hinaus seien seit 2024 eine Reihe von Bausteinen hinzugekommen. "Die hessische Polizei befasst sich im Hinblick auf die eigene Organisation intensiv mit den Themen demokratische Resilienz, Extremismusprävention sowie Fehler- und Führungskultur, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu antizipieren und diesen entschieden zu begegnen", hieß es aus dem Ministerium.
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