Prozess in Limburg hat begonnen - Behinderten Zeugen brutal ermordet
Vor dem Limburger Landgericht hat heute der Prozess um einen brutalen Mord an einem 34-jährigen begonnen. Der Angeklagte soll sein Opfer getötet haben, weil der bei einer früheren Straftat gegen ihn ausgesagt hatte.
Schreckenstat in Hadamar
Verhandelt wird seit heute vor dem Schwurgericht in Limburg heute eine richtige Schreckenstat, die sich im beschaulichen Hadamar im vergangenen September ereignete. Da suchte der 35-jährige Angeklagte sein späteres Opfer auf und klingelte an dessen Tür.
Mann sagte zuvor als Zeuge aus
Offensichtlich rasend vor Wut, weil der 34-Jährige im Juni 2021 eine Aussage bei der Polizei gegen ihn gemacht habe. Dabei beschuldigte er den Angeklagten der schweren Körperverletzung an einer Frau im Januar 2021.
Das Opfer heimtückisch angefallen
Als das Opfer den Täter nicht hereinließ, soll der sich Zutritt verschafft haben. In der Wohnung soll er sein Opfer mit einem Messer und eine elektrische Heckenschere schwer misshandelt haben. Laut Anklageschrift soll er zehn Minuten lang den 34-Jährigen mit diesen Waffen in vielfacher Weise verletzt und so getötet haben.
Sehr viele Verletzungen
Staatsanwältin Birgit Huppers sagte zu FFH: "Er hat ihm viel mehr Verletzungen zugefügt, als notwendig gewesen wären, um ihn zu töten. Das ist grausam." Es handele sich, so die Anklage, um einen Mord aus niederen Beweggründen, um die Beteiligung an einer Straftat zu verdecken. Das Opfer war aufgrund einer früheren Verletzung zudem schwerbehindert und auf einen Rollator angewiesen.
Festnahme nur wenige Stunden nach der Tat
Aufgrund von Zeugenaussagen konnte die Polizei den Angeklagten wenige Stunden nach der Tat festnehmen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Dominik Mies, Sprecher der Limburger Staatsanwaltschaft, bestätigt auf FFH-Anfrage, dass der Angeklagte bereits häufig strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. In der ersten Vernehmung, so ein Gerichtssprecher, sei es für den Angeklagten vor allem wichtig gewesen zu erfahren, ob sein Opfer tatsächlich verstorben sei.
Angeklagter soll auf der Flucht vor der Polizei gewesen sein
Am ersten Prozesstag fanden sich Verwandte und Freunde des Getöteten ein. Als mit der Anklage die vielen Wunden des Opfers verlesen wurden, brachen einige in Tränen aus oder verließen den Saal. Die Schwester des Opfers, die auch als Nebenklägerin vor Gericht zugelassen ist, sagte zu FFH: "Mein Bruder konnte sich nicht wehren. Wer macht denn so etwas schreckliches. Ich möchte Gerechtigkeit erreichen."
Unstetes Leben voller Straftaten
Der Angeklagte, ein 35-jähriger deutscher Staatsbürger, war als Kind mit seiner Familie aus Kasachstan nach Deutschland gekommen. Während seine Geschwister ein bürgerliches Leben führen, so eine Gutachterin, sei der Angeklagte bereits in der Schule als sozial schwierig aufgefallen und habe immer ein unstetes Leben geführt: Mit Straftaten, Drogen, Wohnortwechseln und neuen Partnerinnen. Zum Zeitpunkt der Tat sei er wohnsitzlos gewesen, offensichtlich um einer bestehenden Fahndung der Polizei zu entgehen.
Staatsanwältin hält Angeklagten für voll schuldfähig
Wird seine Tat als Mord gewertet, dann droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Laut Staatsanwältin Huppers sei aber angesichts seines Drogenkonsums auch die Frage der Schuldfähigkeit zu prüfen. Huppers zu FFH: "Ich halte ihn für voll schuldfähig."