Klage komplett abgewiesen - OB-Stichwahl in Marburg bleibt gültig
Klage komplett abgewiesen - Marburger OB-Stichwahl bleibt gültig
Die Marburger Oberbürgermeister-Stichwahl bleibt gültig. Das Verwaltungsgericht Gießen hat eine Klage von Marburger Bürgern gegen die Wahl abgewiesen.
Die Klage behauptet Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl. Der Argumentation folgte das Gericht nicht. Auch habe Oberbürgermeister Thomas Spies im Wahlkampf keine Neutralitätspflichten verletzt.
"Wahl ist gesetzeskonform abgelaufen"
Das Gericht erklärte, die Verantwortung für das rechtzeitige Eintreffen der Briefwahlunterlagen liege bei Bürger. Der vorsitzende Richter betont in diesem Kontext die „Pflicht des Bürgers“ und erklärte: Die Marburger Oberbürgermeister Stichwahl sei ordnungsgemäß abgelaufen, "alles ist gesetzeskonform“ gewesen.
"Oberbürgermeister Thomas Spies verletzte keine Amtspflichten"
Zu den geäußerten Vorwürfen als amtierender Oberbürgermeister habe Thomas Spies seine Neutralitätspflicht verletzt und Wahlwerbung im Amt gemacht, heißt es im Urteil: Die Handlungen seien im Rahmen der Amtspflicht geschehen. Es gebe keine unzulässige Amtsführung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können einen Berufung beantragen.
Kläger behaupteten Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl
In ihrer Klage hatten drei Marburger Bürger Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl gesehen. Sie bemängelten den zu nahen Abstand zwischen Hauptwahl und Stichwahl. Außerdem seien aufgrund von Versäumnissen der Stadt Briefwahlstimmen zu spät eingegangen und nicht gewertet worden. Der Argumentation folgte das Gericht nicht. Außerdem wies das Gericht die Behauptung zurück, Oberbürgermeister Thomas Spies habe seine Neutralitätspflicht verletzt, als er zum Beispiel einen Online-Spieleabend unter dem Motto "Let´s play mit Thommy" veranstaltet habe.
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