Werden Tauben in Limburg getötet? Bürger müssen sich entscheiden
Bürger müssen sich entscheiden - Werden Tauben in Limburg gezielt getötet?
Über das geplante Tauben-Töten in Limburg wird es parallel zur Europawahl im Juni einen Bürgerentscheid geben. Das hat die Stadtverordnetenversammlung am Montagabend auf einer Sondersitzung entschieden.
Jetzt sollen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob die Zahl der Tauben zunächst durch Töten reduziert wird oder ob die Stadt langfristig eher auf humanere Methoden wie Taubenhäuser setzen soll.
Stadtverordnetenversammlung lenkt ein
Nach dem Beschluss zur Taubenreduktion im November 2023 hatten Taubenschützerinnen und Tierschützer Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Sie reichten im Januar 4.436 Unterschriften ein, davon waren 3.310 gültig und damit mehr als die erforderliche Anzahl von 2.672 Unterschriften.
Bürgerentscheid am 09. Juni
So erzwangen sie ein Bürgerbegehren, dem die Stadtverordnetenversammlung jetzt zugestimmt hat. Der Bürgerentscheid soll parallel zu Europawahl am 9. Juni 2024 stattfinden.
Stadtsprecher: Bürger und Bürgerinnen sollen selber entscheiden dürfen
Stadtsprecher Johannes Laubach sagte danach im FFH-Gespräch: "Die Bürgerinnen und Bürger werden zwei Fragen vorgelegt bekommen. Dann können alle ankreuzen, ob sie die Reduktion der Tauben durch Töten oder die Reduktion durch eine andere Methode wie zum Beispiel die Einrichtung von Taubenhäusern befürworten. Danach werden sich die Stadtverordneten erneut mit dem Thema befassen."
Anhänger von Taubenhäusern verfolgten Sitzung
Einige Anhänger des Bürgerbegehrens der Initiative "TaubenhausfürLimburg" wohnten der Sondersitzung am Montag in Limburg bei. Die Fraktion der Grünen unterstützte das Bürgerbegehren.
Mehrheit von mindestens 25% der Wahlberechtigten müssen dagegen sein
Die Taubenschützer würden den Bürgerentscheid am 9. Juni für sich entscheiden, wenn die Mehrheit der Wahlberechtigten ihrer Forderung zustimmt und zugleich diese Mehrheit mindestens 25 Prozent der dann wahlberechtigten Bevölkerung der Stadt entspricht. Würde dieses Quorum von einem Viertel der Stimmberechtigten beim Bürgerentscheid weder von den Ja- noch von den Nein-Stimmen erreicht, hätte die Stadtverordnetenversammlung die Angelegenheit zu entscheiden