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Ayleen-Mörder wieder vor Gericht: Es geht um Sicherungsverwahrung

Prozess um Sicherungsverwahrung - Ayleen-Mörder wieder vor Gießener Gericht

Der Mörder der 14-jährigen Ayleen steht ab heute (03.02.) erneut vor dem Gießener Landgericht. Er soll sich Kinderpornografie beschafft haben und in einem Videolefonat mit einem weiteren Mädchen onaniert haben - sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt, so der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft will mit dem Verfahren vor allem die Verhängung der Sicherungsverwahrung für den Angeklagten erreichen.

Angeklagter räumt Taten ein

Zum Prozessauftakt räumte der Angeklagte in einer Erklärung, die sein Anwalt verlas, die Vorwürfe ein. "Die Straftaten gegen die beiden Mädchen räume ich ein und bedauere sie," hieß es. Er schäme sich mittlerweile sehr. Laut der Erklärung sei er seit seiner Verurteilung fast durchgehend in Einzelhaft in der Justizvollzugshaft in Gießen untergebracht.

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger zur Erklärung der Verteidigung

"Der Angeklagte hat erklären lassen, die Taten zu bedauern und sich zu schämen. Ob das so ist wird Gegenstand der Hauptverhandlung zeigen. Ob das glaubhaft ist, sei dahingestellt."

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger

"Für die Anordnung von Sicherungsverwahrung gibt es hohe Hürden ..... außerdem muss der Angeklagte nachweislich einen Hang zur Wiederholung schwerer Straftaten haben.

© HIT RADIO FFH

Sicherungsverfahren braucht mehrere Urteile

In dem Verfahren vor dem Landgericht Gießen wird erneut über Sicherungsverwahrung gegen den mittlerweile 32-jährigen verhandelt. Dann würde der Mörder von Ayleen nach Verbüßung seiner lebenslangen Haftstrafe nicht automatisch freikommen. Für die Verhängung von Sicherungsverwahrung ist die erhebliche Verurteilung von mindestens zwei Straftaten notwendig.

BGH hatte Sicherungsverwahrung aufgehoben

Ein Jahr und vier Monate nach seiner Verurteilung muss der Mörder der 14-Jährigen damit erneut vor das Landgericht Gießen. Vorher hatte der Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass das Mordurteil gegen den Täter rechtskräftig ist, die angeordnete Sicherungsverwahrung aber neu verhandelt werden muss.

Verteidiger Henner Maaß über seinen Mandanten

"Er hat spät und vielleicht nicht in ausreichendem Maße, aber immerhin hat er begonnen sich mit seiner Tat auseinanderzusetzen ... vielleicht lässt sich die Sicherungsverwahrung verhindern."

© HIT RADIO FFH

Beziehungen des Täters zu Ayleen

Der 32-jährige Täter kannte Ayleen aus sexualisierten Chats. Er drängte die Jugendliche zu Nacktfotos und erpresste sie. Am 21. Juli 2022 holte er sie in Gottenheim bei Freiburg ab und brachte sie in ein Waldgebiet in Hessen, wo er sie tötete. Das Landgericht Gießen verurteilte ihn wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung, Nötigung und Beschaffung kinderpornographischer Inhalte zu lebenslanger Haft. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Neue Anklagepunkte und Vorwürfe

Im neuen Prozess wirft die Staatsanwaltschaft Gießen dem Mann vor, während eines Videotelefonats mit einer 13-Jährigen onaniert zu haben. Dieser Verdacht war im ersten Prozess festgestellt, aber nicht angeklagt worden. Zusätzlich wird der Vorwurf des Beschaffens kinderpornographischer Inhalte behandelt. Der Bundesgerichtshof hob dafür die Einzelstrafe von zwei Jahren und drei Monaten auf, da der gesetzliche Strafrahmen geändert wurde.

Sicherungshaft und rechtliche Voraussetzungen

Die Anordnung der Sicherungsverwahrung erfordert bestimmte Voraussetzungen. Der Verurteilte muss mindestens zwei schwerwiegende Straftaten begangen haben, die eine relevante Freiheitsstrafe zur Folge haben. Ein Gutachten muss bestätigen, dass der Angeklagte eine Neigung zu weiteren erheblichen Straftaten zeigt. Die Berufungsverhandlung wird diese Aspekte erneut prüfen.

© dpa

Der Mörder der Schülerin Ayleen steht erneut als Angeklagter vor dem Landgericht Gießen. (Foto Prozessauftakt) 

 

14-jährige Ayleen: Lebenslang mit Sicherungsverwahrung für Mörder

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Anne Schmidt

Leiterin Studio Mittelhessen
Anne Schmidt

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