6000 Einwohner weniger? - Gießen will gegen Zensus klagen
Nach Fulda klagt jetzt auch Gießen gegen den sogenannten Zensus. Bei der Volkszählung kam das Statistische Landesamt mit seinen Hochrechnungen auf rund 6000 Einwohner weniger als bei der Stadt gemeldet sind.
Für Gießen würde das einen Millionenverlust bedeuten, denn an der Einwohnerzahl orientiert sich, wieviel Geld eine Stadt aus dem Finanzausgleich bekommt.
"Nicht nachvollziehbar"
Nach derzeitigem Stand würde die Stadt ab 2026 rund 8,6 Mio Euro pro Jahr verlieren. "Es ist für uns nach wie vor nicht nachvollziehbar, warum wir entgegen unseren eigenen Zahlen so viele Einwohnerinnen und Einwohner weniger haben sollten. Und es ist auch nicht akzeptabel, dass wir für offensichtliche Fehler die Rechnung bezahlen sollen", sagt Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher.
Widerspruch zurückgewiesen
Da das Hessische Statistische Landesamt den ausführlichen Widerspruch der Stadt gegen die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl vor zwei Tagen zurückgewiesen habe und weiterhin die Differenz nicht sinnvoll erklären könne, bleibe nun nur noch die Klage, erklärte der OB den weiteren Weg. Weil dies eine wichtige Entscheidung sei, müssen die Stadtverordneten darüber befinden.
Corona schuld?
Eine These, wie es zu den aus ihrer Sicht falschen Zahlen kam, hat die Stadt: Corona-bedingt seien in 2022 viele Studierende nicht vor Ort gewesen. In diese Zeit sei aber die Befragung gefallen. Das habe zu falschen Ergebnissen geführt. Als Universitätsstadt mit der höchsten Studierendendichte in Deutschland sei Gießen deshalb extrem von dieser Ungenauigkeit betroffen, so die Argumentation, die nunmehr einem Gericht vorgetragen werden soll.
41 Kommunen widersprechen Zensus
Insgesamt haben 41 hessische Kommunen Widerspruch gegen die Einwohnerzahl eingelegt, die das Statistische Landesamt für sie ermittelt hat.
Behörde verteidigt ihre Daten
Das Statistische Landesamt in Wiesbaden hatte wiederholt erklärt, dass das im Zensus angewandte statistische Verfahren wissenschaftlich fundiert und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt sei. Es hätten sich "keinerlei Hinweise auf Fehler bei der Ermittlung der Bevölkerungszahlen ergeben".

