Stadt und Bürger freuen sich - Keine Windräder an der Burg Münzenberg
Es wird keine Windräder rund um die Burg Münzenberg geben. Das teilt Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer mit und sagt: "Wir sind sehr erleichtert!"
Die Betreibergesellschaft hat Rechtsmittel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen zurückgezogen und verzichtet auf die Baupläne. Gegen den geplanten Windkraftpark haben Bürger zehn Jahre protestiert. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel das Verfahren final eingestellt, teilt die Stadt mit.
Verfahren ist final eingestellt
„Mit großer Erleichterung haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Pläne für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windenergieanlagen in Wölfersheim, Gemarkung Wohnbach endgültig vom Tisch sind“, so Bürgermeisterin Dr. Isabell Tammer. Die Betreibergesellschaft BayWa r.e. Wind II GmbH habe ihren Berufungsantrag gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen zurückgezogen. Damit hat das Verwaltungsgerichtshof in Kassel das Verfahren final eingestellt.
Keine 200 Meter hohen Windräder in Münzenberg
"Es wird also definitiv keine 200 Meter hohen Windrädern in unmittelbarer Nachbarschaft der Burg Münzenberg geben," teilt die Stadt mit Denn die vor über 10 Jahren bekannt gewordenen Pläne hätten bei vielen Menschen in und um Münzenberg Unverständnis und große Empörung ausgelöst. "Der Horror vor der Belagerung der Burg Münzenberg durch „Windkraftmonster“ einte die gesellschaftlichen Kräfte von Vereinen über Ortsbeiräte und Parlamentarier aus den besonders betroffenen Kommunen Rockenberg und Münzenberg."
Burg Münzenberg ist Einzelkulturdenkmal
Die 1. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichtes hatte bereits vor fünf Jahren unmissverständlich festgestellt, dass die geplante Errichtung der Windräder eine erhebliche Beeinträchtigung der Burg Münzenberg zur Folge hätte. Da diese als Einzelkulturdenkmal geschützt ist, würden die Windenergieanlagen gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz verstoßen. „Dies war und ist die einzig richtige Entscheidung“, kommentierte der Hanauer Rechtsanwalt Prof. Dr. Lutz Eiding, der die Stadt Münzenberg in dem Verfahren vertritt.
Betreiberfirma muss hohe Gerichtskosten tragen
Mit dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel endet nicht nur das annähernd 5 Jahre dauernde Berufungszulassungsverfahren, sondern insgesamt ein über 10-jähriger Verfahrensmarathon. Die späte Einsicht kommt die Betreiberfirma teuer zu stehen. Infolge der erklärten Rücknahme des Antrags auf Zulassung der Berufung muss das Unternehmen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten in Höhe von 1.142.100,00 € übernehmen.

