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Neukirchen: Bürgermeister nach Teich-Unglück freigesprochen

Kinder ertrinken in Dorfteich - Freispruch für Neukirchens Bürgermeister

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In diesem Teich waren 2016 drei Kinder im Alter von fünf, acht und neun Jahren ertrunken. Mittlerweile ist das Gewässer eingezäunt. (Archivfoto)

Der Tod dreier Kinder in einem Dorfteich in Neukirchen im Schwalm-Eder-Kreis hat viele Menschen in Hessen bewegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Bürgermeister der Knüll-Gemeinde jetzt freigesprochen.

Es handele sich um einen furchtbaren Unglücksfall, aber es gebe keine Straftat des damaligen Bürgermeisters, sagte der Vorsitzende Richter am Montag bei der Urteilsverkündung in Frankfurt.

Urteil vom Landgericht Marburg aufgehoben

Damit wurden vorangegangene Schuldsprüche unter anderem des Landgerichts Marburg aufgehoben. Es könne nicht festgestellt werden, dass gebotene Maßnahmen zur Sicherung des Teichs den Tod der Kinder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätten verhindern können, sagte der Richter.

"Viele Bürgermeister werden jetzt aufatmen"

"Auch wenn es eine Einzelfallentscheidung ist, viele Bürgermeister werden jetzt aufatmen", sagt Johannes Heger, Geschäftsführer beim Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB), auf FFH-Anfrage. In zahlreichen Kommunen waren nach den ersten Urteilen Teiche eingezäunt worden. "Alle haben darüber diskutiert", so Heger. Immer habe die Frage im Raum gestanden, ob ein Bürgermeister bei Unglücksfällen zur Verantwortung gezogen werden könne. Trotz des Freispruchs jetzt: "Wir werden das Gefahrenpotenzial von Seen, Flüssen und Teichen aber weiter im Blick behalten, das wird weiter in der Diskussion bleiben."


Aus der Begründung des Gerichts: "[Es] sei nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellbar, dass die gebotenen Schilder und ein niedrigerer Zaun den Tod der Kinder verhindert hätten. Dieser hohe Maßstab werde aber vom BGH in Strafsachen zugrunde gelegt. Allein eine Verminderung der Gefahren bzw. eine Risikominimierung begründe nicht den Vorwurf der fahrlässigen Tötung. Da keine ergänzenden Feststellungen zur Kausalität durch das Landgericht möglich erscheinen, sei das Verfahren auch nicht an das Landgericht zurückzuverweisen, sondern der Angeklagte unmittelbar freizusprechen."


Drei Kinder im Löschteich ertrunken

Der frühere Bürgermeister von Neukirchen, Klemens Olbrich, war zuletzt im Februar vom Landgericht Marburg wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er die Verkehrssicherungspflicht für den Teich verletzt haben soll. Die drei Geschwister im Alter von fünf, acht und neun Jahren waren 2016 ertrunken.

Landgericht: Bürgermeister habe "schlicht und einfach versagt"

Schon das Landgericht war auf seine Berufung hin tätig geworden, hatte sie jedoch verworfen. Es verfügte eine Geldstrafe in Höhe von 14.400 Euro. Der Unfall sei zweifellos vermeidbar gewesen, wäre der damalige Bürgermeister seiner Sicherungspflicht nachgekommen, hatte die Kammer erklärt. Der Angeklagte habe diesbezüglich "schlicht und einfach versagt".

Olbrich wies Verantwortung von sich

Die Anklage ging davon aus, dass mindestens ein Kind beim Spielen ins Wasser gefallen war und die anderen beim Versuch, Hilfe zu leisten, ebenfalls verunglückten. Wegen der gepflasterten und rutschigen Uferböschung hätten sie sich nicht retten können. Der frühere Bürgermeister Olbrich hatte erklärt, es habe keine Hinweise gegeben, dass der Teich gefährlich sei, auch nicht "von professionellen Dritten".

Anklage wegen Falschaussagen

Der Dorfteich-Fall wird auch über den Freispruch des Oberlandesgerichts weiter die Justiz beschäftigen. Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Marburg Anklage gegen drei Personen aus Olbrichs beruflichen Umfeld erhoben – wegen uneidlicher Falschaussage beim ersten Prozess gegen Olbrich. Ein Termin für die Verhandlung steht hier aber noch nicht fest, teilte das zuständige Landgericht am Montag auf FFH-Anfrage mit.

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