Blockade von Autobahnen A7 und A49: Bauern-Demo darf stattfinden
Blockade von A7 und A49 - Bauern-Demo darf laut Gericht stattfinden
Die große Autobahn-Blockade-Aktion von Landwirten im Schwalm-Eder-Kreis darf doch stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Kassel entschieden und damit ein Verbot des Schwalm-Eder-Kreises gekippt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassle bestätigte später die Entscheidung.
Die Bauern wollen an diesem Freitag (09. Februar) fast sämtliche Auffahrten zu A49 und A7 im Kreisgebiet blockieren.
Gericht: Versammlung hätte an einen anderen Ort verlegen können
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts Kassel ist das vom Kreis verfügte Verbot unverhältnismäßig. Es bestünden keine Zweifel, "dass durch eine örtlich und/oder zeitliche Limitierung die Rechtmäßigkeit hergestellt werden könnte", heißt es weiter. Die Argumentation: Selbst wenn der Kreis der Meinung ist, dass die Autobahnzufahrten kein geeigneter Protest-Ort sind, dann hätte der Kreis die Versammlung an einen anderen Ort verlegen lassen können.
Kreis hatte mit Gefahren-Potential argumentiert
Der Kreis hatte das Verbot nach den Angaben eines Sprecher nach Abwägung aller Gefahrenprognosen der Ordnungsbehörden und der Polizei ausgesprochen. Als Argumente für das Verbot hatte der Kreis aufgezählt, dass es keinen Sachbezug zum Versammlungsort gebe. Durch die Blockade der Autobahnauffahrten solle lediglich Druck auf die politische Führung des Landes ausgeübt werden. Außerdem entstünden erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Mit der Sperrung der Autobahnauffahrten seien Staus verbuunden, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer werde gefährdet.
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