Urteil muss zum BGH: Revision im Fall der falschen Ärztin von Fritzlar
Revision eingelegt - Urteil gegen falsche Ärztin muss zum BGH
15 Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge - dazu wurde die falsche Narkoseärztin von Fritzlar vergangene Woche am Landgericht in Kassel verurteilt.
Sowohl Verteidigung als auch Nebenklage haben jetzt fristgerecht gegen das Urteil Revision eingelegt, so ein Gerichtssprecher auf FFH-Nachfrage. Das heißt, das Urteil muss vom Bundesgerichtshof geprüft werden. Da dem diverse Zwischenschritte vorausgehen, könne es erfahrungsgemäß sechs bis neun Monate dauern, bis ein Ergebnis vorliegt.
Bereits die zweite Revision
Es ist bereits das zweite Mal, dass in dem Fall Revision eingelegt wird - das ursprüngliche Urteil der lebenslangen Haft unter anderem wegen dreifachen Mordes wurde vom BGH teilweise aufgehoben.
Die Frau hatte als Anästhesistin gearbeitet, obwohl sie keine war - durch Behandlungsfehler sollen drei Patienten zu Tode gekommen und zehn verletzt worden sein.

