1 Mio. € Schmerzensgeld in Göttingen wegen Geburt-Behandlungsfehler
Wegen Geburt-Behandlungsfehler - 1 Mio. € Schmerzensgeld in Göttingen
Eine Million Euro Schmerzensgeld spricht das Landgericht Göttingen einer Klägerin wegen Behandlungsfehler bei der Geburt zu.
Das ist die höchste Schmerzensgeld-Summe, die das Landgericht bisher vergeben hat.
Fehler bei Geburt im Jahr 2016
Die Entscheidung betrifft Behandlungsfehler bei der Geburt der Klägerin im Jahr 2016. Das medizinische Personal eines Krankenhauses hatten demnach mehrere Fehler begangen. Die Hebamme und der Arzt versäumten wohl, einen nötigen Notkaiserschnitt durchzuführen. Der Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes war demnach sehr kritisch. Nach der Geburt sei das Kind nicht ausreichend überwacht worden und habe zu wenig Sauerstoff erhalten. Außerdem wurde demnach versäumt, rechtzeitig den spezialisierten Notdienst der Universitätsmedizin Göttingen hinzuzuziehen.
Schwerwiegende Folgen für die Patientin
Aufgrund dieser Fehler leidet die Klägerin unter schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen. Sie kann weder sprechen noch selbstständig essen. Eine ständige Betreuung ist nötig. Eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes ist ausgeschlossen.
Krankenhausstation geschlossen
Die gynäkologische Geburtsstation des betreffenden Krankenhauses ist mittlerweile geschlossen. Das Gerichtsurteil ist aktuell noch nicht rechtskräftig.

