Schleusenpark Kassel - Männer verprügeln 47-Jährigen
In einem Park im Kasseler Stadtteil Unterneustadt ist ein Streit unter mehreren Männern völlig eskaliert. Ein 47-Jähriger wurde durch Schläge und Tritte lebensgefährlich verletzt. Die Polizei konnte die mutmaßlichen Täter kurz nach der Flucht festnehmen.
Ersten Zeugenaussagen zufolge waren die Männer zunächst mit einem weiteren Begleiter gemeinsam in den Schleusenpark nahe der Hafenstraße gegangen. Dort sollen sie laut Polizei zusammen Alkohol konsumiert haben.
Opfer lebensgefährlich verletzt zurückgelassen
Aus bislang ungeklärten Gründen seien drei von ihnen dann in eine verbale Auseinandersetzung geraten. In deren Verlauf sollen ein 21-Jähriger und ein 38-Jähriger auf den 47-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben. Den Angaben zufolge ließen sie auch dann nicht von dem Mann ab, als dieser bereits am Boden lag. Anschließend sollen die Verdächtigen geflüchtet sein und das lebensgefährlich verletzte Opfer einfach zurückgelassen haben.
Flucht endet nach wenigen Metern
Mehrere Zeugen hatten die Tat beobachtet und gaben der Polizei genaue Personenbeschreibungen sowie die Fluchtrichtung durch. Dadurch konnte eine von zahlreichen herbeigeeilten Streifen die beiden mutmaßlichen Täter nur wenig später im Bereich der Dresdener Straße festnehmen.
Verdacht auf versuchten Totschlag
Da beide Männer offenkundig betrunken waren, wurde durch einen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt. Anschließend kamen sie in Polizeigewahrsam. Gegen die beiden Verdächtigen ohne festen Wohnsitz wird nun wegen des Verdachts des versuchten Totschlags ermittelt. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich laut Polizei zudem heraus, dass gegen den 38-Jährigen noch ein offener Haftbefehl wegen schweren Diebstahls vorlag. Beide Männer sollen einem Haftrichter vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.
Opfer in der Klinik
Der 47 Jahre alte Kasseler wurde nach der Erstversorgung mit einem Rettungswagen umgehend in ein Krankenhaus gebracht. Die Ermittlungen zu den genauen Hintergründen der Tat dauern weiter an.