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B450 bei Bad Emstal: 14-Jähriger mit E-Scooter mit 80 km/h

Mit 80 km/h auf Bundesstraße - E-Scooter-Fahrer bei Bad Emstal gestoppt

Marius Franke

Redakteur
Marius Franke

E-Scooter dürfen nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h genutzt werden und müssen versichert sein.
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E-Scooter dürfen nur mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h genutzt werden und müssen versichert sein (Symbolbild).

Mit Tempo 80 auf einem E-Scooter über die Bundesstraße - was nach Nervenkitzel klingt, hätte für einen 14-Jährigen aus dem Landkreis Kassel und seinen Vater böse enden können. Die Polizei stoppte die gefährliche Fahrt und stellte gleich mehrere Verstöße fest.

Streife wird auf rasenden E-Scooter aufmerksam

Am Montagabend gegen 18:15 Uhr wurde eine Polizeistreife zwischen Balhorn und Bad Emstal im Landkreis Kassel auf einen 14-Jährigen aufmerksam, der mit einem E-Scooter auf der Bundesstraße 450 unterwegs war. Die Beamten folgten dem Jugendlichen und stellten dabei eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit fest. Zeitweise zeigte der Tacho des Streifenwagens dabei 80 km/h an.

Gefährliche Fahrt rechtzeitig gestoppt

Den Beamten gelang es schließlich, die gefährliche Fahrt des Jugendlichen zu beenden, bevor jemand zu Schaden kam. Bei der anschließenden Überprüfung des E-Scooters ergab sich der Verdacht, dass dieser aufgrund seiner technischen Eigenschaften nicht mehr den Voraussetzungen eines regulären Elektrokleinstfahrzeugs entsprach. Als solche gelten Elektroroller laut Polizei nur, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt.

Weder Fahrerlaubnis noch Versicherungskennzeichen

Für die Nutzung des kontrollierten Fahrzeugs wäre daher eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich gewesen, die der 14-Jährige jedoch nicht hatte. Zudem stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter nicht mit dem erforderlichen Versicherungskennzeichen versehen war. Zur weiteren Beweissicherung stellten sie das Fahrzeug daher sicher.

Auch der Vater muss sich verantworten

Gegen den Jugendlichen wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt. Die Polizeibeamten brachten den 14-Jährigen anschließend nach Hause und übergaben ihn seinen Eltern. Auch der Vater muss sich nun strafrechtlich verantworten: Gegen ihn als Halter des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.

Polizei erinnert an die Regeln für E-Scooter

Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass, E-Scooter-Fahrer sowie ihre Eltern und Erziehungsberechtigten auf ihre Verantwortung sowie auf die Gefahren und rechtlichen Voraussetzungen bei der Nutzung von E-Scootern hinzuweisen. Reguläre E-Scooter dürfen demnach ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden, eine Fahrerlaubnis ist dafür grundsätzlich nicht nötig - vorausgesetzt, das Fahrzeug entspricht den technischen Vorgaben und ist versichert.

Für E-Scooter gelten zudem die Regeln der Straßenverkehrsordnung: Sie gehören auf Radverkehrsflächen oder die Fahrbahn, das Befahren von Gehwegen, die Mitnahme weiterer Personen oder freihändiges Fahren sind tabu. Auch die gesetzlichen Alkohol- und Drogengrenzwerte für Kraftfahrzeuge gelten, für Fahranfänger unter 21 Jahren sogar ein komplettes Alkohol- und Cannabisverbot.

Tipp der Polizei für Eltern und Fahrer

Eltern und Fahrzeughalter sollten laut Polizei vor der Nutzung prüfen, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und der nötige Versicherungsschutz besteht. Zudem sollten sie ihre Kinder mit den Verkehrsregeln vertraut machen und über mögliche Gefahren aufklären - auch wenn keine Helmpflicht besteht, rät die Polizei zum Tragen eines geeigneten Helms.

Ein E-Scooter-Nutzer wird von der Stadtpolizei auf der «Fressgass» in Frankfurt angehalten.
© dpa

Ein E-Scooter-Nutzer wird von der Stadtpolizei auf der «Fressgass» in Frankfurt angehalten. 

Unfallzahlen auf Rekordniveau

Die Zahl der E-Scooter-Unfälle steigt seit Jahren. 2025 registrierte die Polizei rund 16.500 Unfälle mit Personenschaden, etwa 38 Prozent mehr als im Vorjahr. 38 Menschen starben, rund 1.900 wurden schwer und etwa 16.200 leicht verletzt. Zum Vergleich: 2020, im ersten Erhebungsjahr, waren es 2.155 Unfälle und 5 Tote. Auch 2026 setzt sich der Trend fort. Im ersten Halbjahr starben 28 E-Scooter-Nutzer, 13 mehr als im Vorjahreszeitraum.

Kleiner, aber wachsender Anteil am Unfallgeschehen

An 5,5 Prozent der insgesamt 297.364 Unfälle mit Personenschaden war 2025 ein E-Scooter beteiligt. 2024 waren es noch 4,1 Prozent, 2020 lediglich 0,8 Prozent.

 

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Alkohol, Gehweg, Tempo: Die häufigsten Vergehen

Die Polizei stellt bei E-Scooter-Unfällen oft mehrere Fehler zugleich fest. 2025 war die falsche Benutzung von Fahrbahn oder Gehweg mit 21,6 Prozent am häufigsten. Es folgten Alkohol mit 10,9 Prozent, nicht angepasste Geschwindigkeit mit 8,4 Prozent und Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Anfahren mit 7,5 Prozent. 5,5 Prozent der Verunglückten waren Mitfahrende, obwohl das verboten ist.

Beim Alkohol sinkt der Anteil zwar, er bleibt aber hoch. 2022 war er noch in 18,0 Prozent der Fälle im Spiel. 2024 lag er bei 12,4 Prozent und damit über dem Wert für Radfahrer (7,8 Prozent). Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für unter 21-Jährige und Fahranfänger gilt 0,0 Promille. Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein behandelte seit 2020 knapp 1.200 Patienten. Laut Notaufnahme-Leiter Sebastian Wolfrum spielt bei etwa jedem sechsten Fall Alkohol oder Substanzkonsum eine Rolle.

Wer ist schuld?

Bei Unfällen mit zwei Beteiligten war 2025 in 50,8 Prozent der Fälle der E-Scooter-Fahrer hauptverantwortlich. Bei Zusammenstößen mit Fußgängern waren es 88,7 Prozent. Knapp ein Drittel (30,5 Prozent) der Unfälle waren Alleinunfälle. Bei diesen starben 16 der 33 getöteten E-Scooter-Fahrer.

Junge Menschen und Großstädte im Fokus

53,6 Prozent der Verunglückten waren 2025 jünger als 25 Jahre, nur 3,1 Prozent waren 65 oder älter. Fast die Hälfte der Unfälle (49,1 Prozent) passierte in Städten mit mindestens 100.000 Einwohnern. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren stieg die Zahl der Unfälle 2025 um 75 Prozent. Ärzte des Universitätsklinikums Saarland warnen vor Schädelbrüchen und Schädel-Hirn-Traumata. Ein aktueller Fall aus Hanau zeigt die Risiken. Dort wurde im September 2026 ein 17-Jähriger schwer verletzt. Er fuhr ohne Helm, laut Zeugen deutlich zu schnell, und sein Roller war nicht zugelassen.

Mehr Roller auf den Straßen

Hinter den steigenden Unfallzahlen steht ein wachsender Bestand. 2025 waren knapp 1,66 Millionen E-Scooter versichert, rund 320.000 mehr als im Vorjahr und gut doppelt so viele wie 2022. Der Zuwachs kommt allein von privaten Geräten (etwa 1,34 Millionen). Die Zahl der Leih-Scooter sank von 331.000 auf 300.000.

Leihroller öfter in Schäden verwickelt

Leihgeräte sind überdurchschnittlich oft an Schäden beteiligt. 2025 gab es 13 Haftpflichtschäden je 1.000 versicherte Mietgeräte, bei privaten Rollern waren es 6. 2023 machten Leihfahrzeuge 21 Prozent der versicherten Scooter aus, aber 39 Prozent der Schadensfälle. Die Versicherer zahlten damals rund 25,5 Millionen Euro für knapp 5.000 Schäden. Laut Unfallforschung der Versicherer sind Leihroller-Nutzer jünger, tragen seltener einen Helm und fahren öfter auf dem Gehweg.

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