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38-Jähriger aus Eichenzell soll sechsjährigen Sohn umgebracht haben

U-Haft verlängert - Mann aus Eichenzell unter Mordverdacht

Der Kinderwagen des sechsjährigen Jungen, der in St. Johann in Tirol in einem Fluss ertrunken ist. 
© dpa

Der Kinderwagen des sechsjährigen Jungen, der in St. Johann in Tirol in einem Fluss ertrunken ist. 

Der 38-Jährige aus Eichenzell, dessen sechsjähriger Sohn vor einem halben Jahr in Österreich ertrunken ist, bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das habe das Landgericht Innsbruck entschieden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Es bestehe Verdunkelungsgefahr. Deshalb müsse der Tatverdächtige für zwei Monate in Untersuchungshaft bleiben. Seit zwei Wochen ist der Mann bereits in Haft.

38-Jähriger soll behinderten Sohn umgebracht haben

"Der Mann ist demnach dringend verdächtig, am 28.8.2022 den Buben vorsätzlich getötet und einen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben", so die Anklagebehörde. Der 38-jährige Vater des geistig beeinträchtigten Kindes ist laut Behörden nicht geständig und bleibt bei seiner Darstellung.

Anwalt: "Behauptung der Polizei völlig absurd"

"Mein Mandat weist die Behauptung der Polizei, er habe seinen Sohn in die hochwasserführende Kitzbüheler Ache geworfen, um ihn von seinem Leiden zu erlösen, entschieden und als völlig absurd zurück", teilte der Anwalt der Verdächtigen mit. Gerade in der Zeit vor dem Vorfall hätten sich der Zustand des Jungen sowie die Betreuungssituation gebessert.

38-Jähriger gibt an, bewusstlos geschlagen worden zu sein

Nach der früheren Tatversion war der 38-Jährige bei einem Spaziergang von einem Unbekannten mit einer Flasche niedergeschlagen und im bewusstlosen Zustand beraubt worden. Danach soll das Kind aus dem Kinderwagen gestiegen und in die Ache gestürzt sein.

Verletzungen seien nicht mit Tat in Einklang zu bringen

Zu den Indizien, die eine Wende bei dem Fall einläuteten, zählt laut Nachrichtenagentur APA die Flasche, mit der der Vater angeblich niedergeschlagen wurde. Diese Flasche soll er selbst im Kinderwagen mitgeführt haben. Auch seien die Verletzungen nicht mit der Tat in Einklang zu bringen gewesen. Diese und weitere Indizien will die Staatsanwaltschaft nicht kommentieren.

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