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Mutter soll Sohn getötet haben: Verfahren in Fulda eingestellt

Mutter soll Sohn getötet haben - Verfahren um Tötung in Fulda eingestellt

Das Landgericht Fulda hat das Verfahren um einen erweiterten Suizid eingestellt (Archivbild Landgericht). 

Das Landgericht Fulda hat das Verfahren um einen erweiterten Suizid eingestellt (Archivbild Landgericht). 

Das Landgericht Fulda hat das Verfahren gegen eine Mutter eingestellt, die ihren Sohn im Zuge eines geplanten erweiterten Suizids getötet haben soll.

Die Anklage hatte der heute 52 Jahre alten Frau Totschlag vorgeworfen. Sie soll demnach am 2. Januar 2018 ihren damals 16 Jahre alten Sohn mit einem Narkosemittel umgebracht haben. Auch der Ehemann starb bei der Tat, die Frau überlebte den Suizidversuch, da sie sich eine zu niedrige Dosis des Mittels verabreicht haben soll.

Sohn hatte diagnostizierte Störung des Sozialverhaltens

Grund für die Tat soll laut Anklage die Diagnose einer Störung des Sozialverhaltens des Sohnes gewesen sei, aufgrund derer eine familienexterne Unterbringung empfohlen worden sein soll. Da dies für die 52-Jährige und ihren Ehemann nicht in Betracht gekommen sei, sollen sie sich gemeinsam mit ihrem Sohn dazu entschieden haben, Suizid zu begehen.

16-Jähriger soll Tragweite der Entscheidung zum Suizid nicht überblickt haben

Die Anklage ging davon aus, dass der 16-Jährige nicht in der Lage gewesen sei, die volle Tragweite seiner Entscheidung für einen Suizid zu übersehen und angemessen abzuwägen.

Gericht sieht Schuld der Angeklagten als gering an

Die 1. Große Strafkammer habe das Verfahren gegen die Frau eingestellt, da die Schuld der Angeklagten im Falle einer Verurteilung als gering anzusehen gewesen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung bestehe, teilte das Landgericht Fulda mit. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Beweisaufnahme könne das Tatgeschehen in rechtlicher Hinsicht auch als Tötung auf Verlangen oder fahrlässige Tötung gewertet werden.

Tat aus Verzweiflung und Aussichtslosigkeit

Zudem wäre im Fall einer Verurteilung zu Gunsten der Angeklagten insbesondere zu berücksichtigen gewesen, dass sie die von Beginn an gestandene Tat aus Verzweiflung sowie Ausweglosigkeit und aus Liebe zu ihrem Sohn begangen habe, für den sie über 16 Jahre alle persönlichen Kräfte aufgebracht habe.

Schwere psychische Belastung

Hinzu komme, dass das Tatgeschehen mittlerweile rund fünfeinhalb Jahre zurückliege und die nicht vorbestrafte Angeklagte durch das Erlebte psychisch schwer belastet sei. Überdies habe sie sich trotz bestehender gesundheitlicher Probleme dem Verfahren gestellt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten sich diesen Erwägungen angeschlossen, hieß es.

 

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