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Polizeiaktion zu Wohnwagen und - mobilen: Fast jeder Fünfte zu schwer

Wohnwagen und Wohnmobile - Fast jeder Fünfte zu schwer

Bei einer Wiegeaktion der Polizei in Kirchheim war fast jedes fünfte Wohnmobil, bzw. Wohnwagengespann zu schwer. (Symbolbild)
© dpa

Bei einer Wiegeaktion der Polizei in Kirchheim war fast jedes fünfte Wohnmobil, bzw. Wohnwagengespann zu schwer. (Symbolbild)

Die Urlaubssaison ist nicht mehr weit. Die Polizei Osthessen hat deshalb an einem Campingtreffen in Kirchheim teilgenommen und den Teilnehmern angeboten, ihre Gespanne oder Wohnmobile zu wiegen.

Das Ergebnis: Von 92 gewogenen Wohnwagen-Gespannen und Wohnmobilen, waren rund 20 über dem jeweils zulässigen Gewicht. 

Nicht nur ein Thema des Güterverkehrs

Überladung sei nicht nur ein Thema beim Güterverkehr, schreibt die Polizei Osthessen. Auch bei Wohnmobilen oder Wohnwagengespannen könne Überladung oder falsche Beladung gefährlich werden. Nur etwa die Hälfte der 92 gewogenen Fahrzeuge hielt die zulässigen Gewichte ein, weitere 20 befanden sich laut Polizei nah an der Grenze. Rund 20 überschritten die erlaubten Werte. Von diesen mussten fünf bereits vor Ort aus- oder Umladen, um bei der Weiterfahrt nicht zu schwer zu sein. 

Tipps der Polizei

für Wohnwagengespanne:

  • Zulässiges Gesamtgewicht einhalten (um das tatsächliche Gewicht des Gespanns zu ermitteln, müssen Achslast und Stützlast addiert werden)
  • Die Stützlast soll zu 90 bis 95 Prozent ausgenutzt werden, bei 100 km/h-Zulassung ist dies sogar vorgeschrieben
  • Zusatzspiegel am Pkw anbringen, sobald der Wohnwagen breiter als das Zugfahrzeug (mit Außenspiegeln) ist (ansonsten erfolgt die Untersagung der Weiterfahrt, ein hohes Bußgeld (80 EUR) und 1 Punkt)
  • Bei Verwendung einer Anti-Schlinger-Kupplung am Wohnwagen die Anhängerkupplung fett-, schmutz- und lackfrei halten

 

für Wohnmobile:

  • Zulässiges Gesamtgewicht einhaltenG
  • ewicht der Hinterachse beachten (durch "Heckgarage" und/oder Fahrräder am Heck schnell überschritten)
  • Wohnmobile über 3,5 t fallen unter das Lkw-Überholverbot, es sei denn es ist ein Zusatzzeichen angebracht
  • Wohnmobile über 3,5 t dürfen auf Autobahnen nicht mehr als 100 km/h fahren
  • bis 3,5 t Führerscheinklasse B, ab 3,5 t mindestens Führerscheinklasse C1.
Olaf Brinkmann

Leiter Studio Osthessen
Olaf Brinkmann

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