Frankfurter Urteil steht - Trainer muss wegen Vergewaltigung in Haft
Das Urteil gegen einen ehemaligen Jugendtrainer wegen mehr als 60 Vergewaltigungen ist rechtskräftig. Der BGH hat die Revision abgelehnt.
Das Urteil des Frankfurter Landgerichts gegen einen ehemaligen Jugend-Fußballtrainer wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht mit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen.
Der damals 37-Jährige war vor knapp einem Jahr, am 4. Dezember 2024, zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Auch die Sicherungsverwahrung wurde angeordnet, da das Gericht von einer hohen Rückfallgefahr ausging.
Urteil wegen 64 Vergewaltigungen
Von 2008 bis 2021 hatte der Mann mehrere minderjährige Jungs missbraucht. Verurteilt wurde er unter anderem wegen 60 Vergewaltigungen und 4 schweren Vergewaltigungen.
Es gebe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, erklärte der BGH mit Blick auf das Urteil des Landgerichts vom Dezember 2024. Zuvor war eine Revision des Angeklagten erfolgreich gewesen, sechs Fälle mussten daraufhin neu verhandelt werden.
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