Prozess in Frankfurt - Lebenslang für Narkosearzt gefordert
Ein kleines Mädchen geht zum Zahnarzt - und verlässt den Behandlungsraum nicht mehr lebend. Im erneuten Prozess gegen einen Anästhesisten hat die Staatsanwaltschaft in Frankfurt eine lebenslange Haftstrafe gefordert.
Sie argumentierte in ihrem Plädoyer vor dem Frankfurter Landgericht, der Angeklagte habe seine schweren Behandlungsfehler vertuschen wollen und dafür das Leben seiner kleinen Patienten aufs Spiel gesetzt. Damit habe er sich des Mordes an dem vierjährigen Mädchen sowie des versuchten Mordes an drei anderen Kindern schuldig gemacht.
Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt
Der heute 69-jährige Deutsche hatte den vier Kindern im Jahr 2021 in einer Zahnarztpraxis in Kronberg im Taunus ein verunreinigtes Narkosemittel gespritzt. Das letzte der behandelten Kinder starb noch im Behandlungsraum, die drei anderen überlebten teils nur knapp. In erster Instanz wurde der ehemalige Arzt unter anderem wegen Totschlags zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ging das nicht weit genug: Sie legte erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.
Wollte der Angeklagte Zeit schinden?
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der Anästhesist mit Verdeckungsabsicht gehandelt - einem Mordmerkmal. Unter anderem soll der ehemalige Arzt die Mutter und die Großmutter des vierjährigen Mädchens stundenlang beschwichtigt und immer wieder behauptet haben, eine Einweisung ins Krankenhaus sei nicht notwendig, bis es zu spät war. Als in den Tagen nach ihrem Tod auch die anderen Kinder Symptome einer Sepsis hatten, soll er sich ähnlich verhalten haben.
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Welches Motiv die Staatsanwaltschaft dahinter sieht: Je mehr Zeit vergehe, desto unwahrscheinlicher werde es, dass der Erreger im Blut nachgewiesen werden könne. "Er handelte nicht, obwohl er die tödliche Gefahr erkannt hatte", so der Vorwurf der Staatsanwältin. "Was mit den Kindern passieren würde, interessierte ihn nicht. Er brauchte Zeit. Und er nahm sich Zeit, obwohl die Kinder genau diese Zeit nicht hatten."
Verteidigung: Arzt war überarbeitet
Die Verteidigung des Angeklagten widersprach der Darstellung der Staatsanwaltschaft. Hätte er beabsichtigt, seine Handlungen zu verdecken, wäre es demnach eher in seinem Interesse gewesen, den Tod des Mädchens und damit die intensiven Ermittlungen zu verhindern. Gegen eine Verdeckungsabsicht spreche außerdem, dass der Angeklagte "keinerlei Spurenbeseitigungen vorgenommen" habe, sagte der Anwalt.
Arzt hat sich geäußert
Sein Verhalten begründete die Verteidigung stattdessen mit Übermüdung und Überarbeitung. Zum Abschluss des Prozesstermins sagte der Angeklagte, dass er sein Fehlverhalten bedauere. Das Urteil soll am nächsten Donnerstag, 1. Oktober, um 12.00 Uhr verkündet werden.