Tausende Anleger betrogen - Fast 7 Jahre Haft für Ex-Goldhändler PIM
Im Prozess um den insolventen Goldhändler PIM ist der frühere Geschäftsführer vom Landgericht Darmstadt zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Die Kammer sah in ihrem Urteil am Dienstag die Vorwürfe des Betruges und der vorsätzlichen Geldwäsche gegen den 51-Jährigen als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren, die Verteidigung fünf Jahre und neun Monate gefordert. In einem Mammutverfahren verhandelt das Landgericht Darmstadt seit zwei Jahren gegen den früheren Geschäftsführer wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der Geldwäsche.
Fast 90 Verhandlungstage
Bei dem nicht zuletzt wegen der Pandemie sich hinziehendem Prozess war bei fast 90 Verhandlungstagen vom Einsatz von Privatdetektiven, von Goldgeschäften auf Autobahnraststätten, gierigen Vertriebsmitarbeitern sowie Defiziten in der Organisation und in der Buchhaltung die Rede. Nach Angaben von Verteidigerin Stefanie Schott wurden fast 200 Zeugen gehört. Es habe zudem 28 sogenannte Selbstlesungen von Unterlagen zur Verfahrensvereinfachung gegeben - rund 7000 Seiten. Das bedeutet, dass die Akten nicht im Prozess verlesen werden müssen, sondern außerhalb gesichtet werden können.
Eine Art Schneeballsystem
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft in ihrer 226 Seiten umfassenden Anklageschrift: PIM Gold aus Heusenstamm soll von 2016 bis 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausgezahlt worden sein. Der 51-jährige Ex-Geschäftsführer sitzt seit mehr als drei Jahren in Untersuchungshaft.
Ex-Mitarbeiter brachte Fall ins Rollen
Das Verfahren ins Rollen brachte 2017 ein ehemaliger Mitarbeiter, der sich mit dem inzwischen Angeklagten überwarf und Anzeige erstattete. Im September 2019 wurde Haftbefehl gegen den heute 51-Jährigen vollstreckt, und die Firma ging in die Insolvenz. Den Anzeigenerstatter bezeichnete die Verteidigung in ihrem Plädoyer selbst als "Straftäter".