Wegen Geldwäsche - Geldstrafe für Kreissparkasse Groß-Gerau
Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen die Kreissparkasse Groß-Gerau wegen Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro festgesetzt.
Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am Montag weiter mitteilte, hat das Institut eine Geldwäscheverdachtsmeldung zu Transaktionen eines Kunden bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) abgegeben.
Illegale Zulassung der Transaktionen
Trotz der Verdachtsmeldung habe die Kreissparkasse aber die Transaktionen ausgeführt - "und zwar ohne, dass die Zustimmung der FIU oder der Staatsanwaltschaft vorlag oder der dritte Werktag nach Abgabe der Meldung verstrichen war". Dadurch habe das Institut gegen die Pflichten des Geldwäschegesetzes verstoßen.
Geldwäsche verboten
Kreditinstitute müssen nach Angaben der Bafin dafür sorgen, dass sie nicht zu Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden.
Als Geldwäsche wird das "Einschleusen" von Geld aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf bezeichnet.