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Darmstadt: Sieben Jahre Haft für 23-Jährigen mit Impulskontrollstörung

Urteil am Landgericht Darmstadt - Sieben Jahre Haft für 23-Jährigen

Wegen einer Impulskontrollstörung hat ein 23-Jähriger immer wieder grundlos Menschen angegriffen, jetzt wurde er verurteilt. (Symbolbild)
© dpa

Wegen einer Impulskontrollstörung hat ein 23-Jähriger immer wieder grundlos Menschen angegriffen, jetzt wurde er verurteilt. (Symbolbild)

Wegen vier gefährlicher Körperverletzungen innerhalb eines Monats in Darmstadt und Weiterstadt hat das Landgericht Darmstadt einen 23 Jahre alten Mann zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es wies am Montag den Drogenabhängigen, der auch eine Impulskontrollstörung hat, zudem in eine Entziehungsanstalt ein.

Ein 19 Jahre alter Mittäter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in einem Fall zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Beide Angeklagte waren geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

Würgen, schlagen und treten Autofahrer

Die schwerwiegendste Tat ereignete sich Ende Mai 2022. Der 23-Jährige und der 19-Jährige waren auf einen 22-Jährigen losgegangen, als dieser aus seinem Auto ausstieg. Sie würgten, schlugen und traten das Opfer, bis andere Autofahrer dazwischen gingen. Die Tat war als versuchter Totschlag angeklagt worden, was aber wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen und fehlender eindeutiger Verletzungen nicht bewiesen wurde.

Willkürliche Angriffe in Disco oder Imbiss

Die weiteren verurteilten Fälle waren Taten des 23-Jährigen, der einschlägig vorbestraft war. Er hatte in einer Disco drei Männer grundlos angegriffen, später einen der Männer in einem Dönerimbiss erneut geschlagen und an einem anderem Tag einen Café-Kellner mit Pfefferspray attackiert.

Höhere Strafe als gefordert

Mit dem Urteil gegen den älteren Angeklagten lag die Kammer acht Monate über der Forderung der Staatsanwaltschaft. Seine Verteidiger hatten in ihren Plädoyers kein Strafmaß genannt. "Wenn Sie weiter mit Körperverletzungsdelikten in Erscheinung treten, haben Sie damit zu rechnen, dass die Sicherungsverwahrung kommt", warnte der Vorsitzende Richter Marc Euler den 23-Jährigen und legte ihm nahe, seine Therapien durchzuhalten. Beim Urteil für den 19-Jährigen waren sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einig.

Sabrina Wiegand

Redakteurin
Sabrina Wiegand

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