Mord an Studentin in Darmstadt - Anklage fordert lebenslange Haft
Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Studentin in Darmstadt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe für den Ex-Freund der jungen Frau gefordert. An diesem Freitag (25. August) soll das Plädoyer der Verteidigung und das letzte Wort des Angeklagten folgen.
Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der 25-Jährige die 30-Jährige im November vergangenen Jahres in der ehemals gemeinsamen Wohnung mit 45 Messerstichen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen ermordet hat.
Plädoyer: Besondere Schwere der Schuld
Die Anklage plädierte am Donnerstag zudem auf die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Zuvor Beziehung beendet
Die Frau hatte die Beziehung zu dem Mann, einem afghanischen Staatsbürger, drei Tage vorher beendet, weil er sie ins Gesicht geschlagen hatte. Mit der Trennung war der Angeklagte nicht einverstanden. Dass er die Frau getötet hatte, hatte er in einem Video, einem Telefongespräch und seinem Notruf gesagt, sowie auch vor Gericht gestanden.
Kontakt per Handy-Nachricht
Die Frau hatte am Tattag ihren Autoschlüssel aus der Wohnung holen wollen. Zuvor hatte ihr der Angeklagte per Textnachricht mitgeteilt, dass er arbeiten sei und bis 17.00 Uhr unterwegs sein werde. Tatsächlich aber hatte er sich krank gemeldet und war in der Wohnung geblieben, wo er die 30-Jährige erstach.
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