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Prozess in Darmstadt: Kripobeamte sollen einen Toten bestohlen haben

Prozess in Darmstadt - Kripobeamte sollen Toten bestohlen haben

© dpa

Sie ermittelten in einem Todesfall, danach standen zwei Kripobeamte selbst im Visier der Ermittler (Symbolbild).

Zwei Kriminalbeamte aus Südhessen stehen im Verdacht, bei einem Einsatz Bargeld aus einer Wohnung gestohlen zu haben.

Der Vorfall ereignete sich bereits im November 2022, als die Beamten bei einer Todesermittlung in Ober-Ramstadt (Kreis Darmstadt-Dieburg) tätig waren.

Von Kamera gefilmt

Die Wohnung des verstorbenen Mannes wurde teilweise von einer Überwachungskamera erfasst, so die Staatsanwaltschaft im Gespräch mit HIT RADIO FFH. Diese habe den mutmaßlichen Diebstahl aufgezeichnet. Der Polizist soll Geldscheine aus dem Portemonnaie des Toten genommen haben. Der Kripo-Beamte wurde demnach bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Am Donnerstag (21.8.) steht nun seine 54-jährige Kollegin vor dem Amtsgericht Darmstadt.

Kollege soll Geld weitergegeben haben

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat ein Verfahren wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Unterschlagung eingeleitet. Oberstaatsanwalt Robert Hartmann betonte im Interview, dass der genaue Betrag des gestohlenen Geldes unklar ist. Es soll sich jedoch um mehrere Geldscheine handeln. Der bereits verurteilte Beamte soll einen Teil des Geldes, mindestens 10 Euro, an seine Kollegin weitergegeben haben.

Staatsanwaltschaft: "So ein Sachverhalt ist uns tatsächlich noch nicht bekannt geworden"

Oberstaatsanwalt Robert Hartmann im Gespräch mit FFH-Reporter Marc Wilhelm über den Prozess gegen die Kripobeamtin

© HIT RADIO FFH

Ausreichender Tatverdacht

Ein Angehöriger des Toten reichte die Aufnahmen der Überwachungskamera aus dem Wohnzimmer bei der Polizei ein. Diese zeigten, wie die Beamten offenbar Geldscheine an sich nahmen. Laut Oberstaatsanwalt Hartmann gebe es einen ausreichenden Tatverdacht gegen die angeklagte Beamtin. Die Unschuldsvermutung gelte jedoch weiterhin.

"Lückenlose Aufklärung"

Der frühere südhessische Polizeipräsident Björn Gutzeit zeigte sich nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Vorwürfe im April 2023 enttäuscht über das Verhalten der Beamten. Beiden wurde damals laut Mitteilung die Ausübung ihrer Dienste bis auf Weiteres untersagt, und sie erhielten ein Hausverbot. Der Fall sollte "lückenlos aufgeklärt" werden, wie Gutzeit damals erklärte.

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