Ex-Bürgermeister entlastet - Hünstetten schaut in die Röhre
Der ehemalige Bürgermeister von Hünstetten im Rheingau-Taunus-Kreis muss eine fragwürdige Maklerzahleung in Höhe von 1,6 Millionen Euro nicht an die Gemeinde zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden.
Die Gemeinde hatte ihren Ex-Verwaltungsgechef verklagt. Ohne entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung habe der damalige Bürgermeister für ein Grundstücksgeschäft eine Makler-Zahlung in Höhe von 1,6 MIllionen Euro genehmigt. Die Gemeinde wollte das Geld zurück haben. Sie forderte Schadenersatz. Es hätten über die Maklerprovision nämlich keine Verträe vorgelegen und es habe auch keine "werthaltige Gegenleistung" gegeben.
Gericht schmettert Klage ab
Das Gericht sah das anders und schmetterte die Klage ab. Begründung: Der damalige Bürgermeister habe "fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich" gehandelt. Daher habe die Gemeinde keinen Schadenersatzanspruch. Der Beklagte habe geglaubt, durch einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung über das Grundstücksgeschäft aus dem Jahr 2004 seien auch Maklerkosten genehmigt gewesen.
Gemeinde kann Berufung beantragen
So hatte das auch die Staatsanwaltschaft Wiesbaden gesehen, die bereits 2017 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingestellt hatte. Gegen das Urteil kann die Gemeinde noch einen Antrag auf Berufung stellen. Darüber müsste dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entscheiden.
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